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13. Mai 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Einschränkungen bei sechs Berner Familiengartenarealen

Die Resultate von systematischen Bodenproben auf allen städtischen Familiengartenarealen zeigen, dass die Bodenqualität auf einem Grossteil der städtischen Familiengartenareale den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für Teilbereiche auf sechs Arealen hat der Kanton aufgrund zu hoher Schadstoffwerte Einschränkungen verfügt. Die betroffenen Pächter*innen wurden informiert. In einem nächsten Schritt bereitet die Stadt Bern Sanierungs- oder Ersatzmassnahmen vor.

Die Stadt Bern hat zwischen November 2024 und Februar 2025 die Böden aller Familiengartenareale vorsorglich untersucht, um ein umfassendes Bild der Bodenqualität zu erhalten. Sie veranlasste die systematische Beprobung als Folge der im Jahr 2023 vom Kanton verfügten Nutzungseinschränkungen auf den Familiengartenarealen am Südhang der Altstadt sowie auf dem Viererfeld und Mittelfeld (vgl. Medienmitteilung vom 14. Dezember 2023). Ziel ist es, den Pächter*innen Böden zur Verfügung zu stellen, bei welchen die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

Betroffene Pächter*innen über Nutzungseinschränkungen informiert

Auf 17 von 23 neu beprobten Arealen liegt die Belastung bei allen untersuchten Schadstoffen unter den Grenzwerten. Diese Flächen können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Auf Teilbereichen von sechs Arealen wurden hingegen zu hohe Belastungen gemessen. Hier hat der Kanton die Stadt aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Bei verschiedenen Parzellen der Familiengartenareale «Bottigenmoos», «Rossfeld» und «Jugendherberge» mit zu hohen Quecksilberwerten hat dies insbesondere Einschränkungen für den Gemüseanbau zur Folge. Auf Teilflächen der Familiengartenareale «Kleine Allmend», «Ladenwandgut» und «Müllerstrasse» mit erhöhten Werten für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Vorgaben zum Aufenthalt von Kleinkindern erforderlich, da regelmässiges Verschlucken von mit PAK belasteter Erde die Gesundheit gefährden kann. Das produzierte Gemüse kann jedoch ohne Bedenken gegessen werden.

Sanierung von belasteten Arealen

Die Pächter*innen der betroffenen Parzellen und die Familiengartenvereine wurden von der Stadt Bern über die Ergebnisse der Bodenproben und die gebotenen Massnahmen informiert. Die Stadt hat zudem die nötigen Schritte eingeleitet, um für die am stärksten betroffenen Arealbereiche eine Bodensanierung durchzuführen oder den Pächter*innen eine unbelastete Ersatzparzelle anbieten zu können. Bis es so weit ist, wird für diese Parzellen kein Pachtzins erhoben.

Historisch bedingte Bodenbelastungen

Erhöhte PAK- und Schwermetallgehalte im Boden bedeuten nicht automatisch, dass auch das Gemüse übermässig belastet ist. Die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung des Bodens sind zudem so festgelegt, dass die Toleranzwerte im Gemüse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht überschritten werden. Für Quecksilber wurden die entsprechenden Grenzwerte zudem in jüngerer Zeit herabgesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Bodenbelastungen auf die in der Vergangenheit übliche Ausbringung von Aschen aus der Feuerung mit Stein- und Holzkohle sowie von Asche aus Gartenabfällen zurückzuführen sind. Darüber hinaus ist eine Kontamination des Bodens durch Düngemittel und Pestizide, die in den 60er bis 80er Jahren handelsüblich waren, nicht auszuschliessen.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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