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16. September 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Energiesparmassnahmen während der Weihnachtszeit

Während der Vorweihnachtszeit finden zahlreiche Anlässe statt und die Innenstadt ist besinnlich beleuchtet. Dieses Jahr werden bei Weihnachts- und Winteranlässen sowie der Weihnachtsbeleuchtung Energiesparmassnahmen umgesetzt. Der Dialog mit den Organisator*innen hat gezeigt, dass alle bereit sind, einen Beitrag zu leisten, ohne dass komplett auf Besinnlichkeit verzichtet werden muss. Unter anderem wird die Eisbahn auf dem Bundesplatz mit Hartplastik durchgeführt, das Lichtspiel «Rendez-Vous Bundesplatz» findet montags nicht statt und die städtische Weihnachtsbeleuchtung wird um 22 Uhr ausgeschaltet.

Die Stadt Bern setzt bei den Weihnachts- und Winteranlässen sowie der Weihnachtsbeleuchtung Energiesparmassnahmen um. «Der Dialog mit den privaten Veranstalter*innen von Weihnachts- und Winteranlässen ist sehr konstruktiv», sagt Gemeinderat Reto Nause. «Alle setzen sich dafür ein, auch während der Vorweihnachtszeit freiwillige Energiesparmassnahmen umzusetzen, ohne komplett auf Besinnlichkeit zu verzichten.» Insgesamt entsprechen die Energiesparmassnahmen bei den Weihnachts- und Winteranlässen sowie bei der Weihnachtsbeleuchtung in etwa dem städtischen Sparziel von 15 Prozent.

Weihnachts- und Winteranlässe sowie angegliederte Gastronomie

Während der Adventszeit finden in der Stadt Bern zahlreiche Anlässe statt. So zum Beispiel die Kunsteisbahn auf dem Bundesplatz. Deren Organisator*innen haben beschlossen, dieses Jahr auf die energieintensive Produktion einer Eisfläche zu verzichten. Geplant ist, dass das Publikum ihre Runden auf synthetischem Eis aus Hartplastik dreht. Die Veranstaltung «Rendez-Vous Bundesplatz» setzt auch freiwillige Energiesparmassnahmen um. So finden die Vorführungen während den fünf Spielwochen jeweils am Montag nicht statt. Mit dieser Reduktion kann das angestrebte Energiesparziel von 15 Prozent ebenfalls erreicht werden.

Für die angegliederte Gastronomie von Anlässen und Weihnachtsmärkten gelten ebenfalls Energiesparmassnahmen. Konkret bedeutet das, dass die Temperatur im Innern reduziert werden muss und dass auf maximal 18 Grad geheizt werden darf.

Private Organisator*innen können selbstverständlich freiwillig weitere Energiesparmassnahmen im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten umsetzen. «Ich sehe hierfür eine grosse Bereitschaft. Es ist wichtig, dass in dieser Situation alle an einem Strick ziehen und überlegen, wo sie einen Spareffekt erzielen können.», so Reto Nause weiter.

Besinnlichkeit trotz reduzierter Weihnachtsbeleuchtung

Die Weihnachtsbeleuchtung sorgt für besinnliche Stimmung und das soll dieses Jahr – wenn auch in reduziertem Rahmen – wieder so sein. Die «offizielle» Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt (Nydegg bis Hirschengraben) ist vom 27. November 2022 bis 6. Januar 2023 in Betrieb. Da hier ein grosses Energiesparpotenzial vorhanden ist, wird die Dauer der Beleuchtung eingeschränkt: So ist sie von Montag bis Sonntag von 17.00 bis 22.00 Uhr in Betrieb. In vergangenen Jahren hat die Weihnachtsbeleuchtung jeweils die ganze Nacht geleuchtet.

Auch für private Organisator*innen von Weihnachtsmärkten oder -anlässen gelten Vorgaben für die Weihnachtsbeleuchtung. So muss sie bei Ende der Veranstaltung, aber spätestens um 24.00 Uhr abgeschaltet werden.

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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