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15. Januar 2026 | Gemeinderat, Direktionen

ewb/BLS-Areal: Überbauungsordnung für neues Quartier

Auf dem ewb/BLS-Areal im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen soll ein dichter und öffentlich zugänglicher Quartierbaustein mit Arbeits- und Wohnnutzungen entstehen. Für die geplante Bebauung sind der Erlass einer Überbauungsordnung und der Verzicht auf die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts für die Baubereiche des ewb-Grundstücks nötig. Der Gemeinderat hat die Vorlage an den Stadtrat verabschiedet. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im Juni 2026 darüber befinden können.

Das betreffende Areal befindet sich im Westen Berns zwischen dem Europaplatz und dem Freibad Weyermannshaus. Es ist Bestandteil des Entwicklungsschwerpunkts Ausserholligen (Übersicht: siehe Projekt-Webseite) und befindet sich im Besitz von Energie Wasser Bern (ewb) und dem Bahnunternehmen BLS. Das Areal soll zum städtebaulich prägnanten Quartierzentrum mit mehr als 1’000 Arbeitsplätzen und über 200 genossenschaftlichen Wohnungen sowie dem Hauptsitz von ewb entwickelt werden. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, sollen die Überbauungsordnung (ÜO) Stöckackerstrasse 33 – Ladenwandweg erlassen und der Baulinienplan aus dem Jahr 1961 aufgehoben werden. Der Perimeter der ÜO umfasst auch die städtische Familiengartenanlage Ladenwandgut.

Vier Baubereiche für Hochhäuser

Durch die ÜO wird eine gemischte Nutzung für Arbeiten und Wohnen ermöglicht. Innerhalb von vier Baubereichen können zwischen 59 und 115 Meter hohe Hochhäuser gebaut werden. Dadurch wird das Areal stark verdichtet, und es lassen sich neue Freiräume realisieren. Mindestens 50 Prozent der oberirdischen Geschossfläche entfallen auf Arbeitsnutzungen. Für Wohnnutzungen sind mindestens 20’000 Quadratmeter oberirdische Geschossfläche reserviert. Von der realisierten Wohnnutzung muss mindestens ein Drittel als preisgünstiger Wohnraum erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Vorgesehen ist, dass die für das Vorhaben neu gegründete Wohnbaugenossenschaft Viadukt sämtliche ihrer Wohnungen in Kostenmiete vermietet.

Öffentlicher Aussenraum

Der Aussenraum des heute grösstenteils umzäunten Areals wird künftig grundsätzlich öffentlich zugänglich – mit Ausnahme der Familiengärten im Ladenwandgut. Zudem werden neue Freiräume, zum Beispiel unter dem Autobahnviadukt, ermöglicht. Auf dem Areal sind 50 Bäume zu pflanzen und die Flächenversiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken. Zur Belebung sind im Grossteil der Gebäudesockel hauptsächlich publikumswirksame, dienstleistungsorientierte und gewerbliche Nutzungen unterzubringen. Die Familiengartenanlage bleibt im Wesentlichen bestehen, ergänzt durch neue gemeinschaftliche Freiräume und Spielflächen.

Mobilität, Energie und Umwelt

Das Areal ist optimal an den öffentlichen Verkehr angebunden, für den Fuss- und Veloverkehr entstehen neue und aufgewertete Erschliessungswege. Für Velos gibt es im Rahmen der Wohnnutzung mindestens einen Abstellplatz pro Zimmer, daneben sind auf dem Areal mindestens 600 öffentliche Abstellplätze geplant. Die Abstellplätze für Autos sind limitiert und befinden sich mit wenigen Ausnahmen im Untergrund. Für die Wohnnutzung stehen 0,1 bis 0,2 Autoabstellplätze pro Wohneinheit zur Verfügung. Für Arbeitsnutzungen können – abhängig von der jeweiligen Nutzungskategorie – pro 100 Quadratmeter oberirdischer Geschossfläche 0,15 bis 0,7 Abstellplätze erstellt werden.

Die Gebäude auf dem Areal werden ans Fernwärmenetz angeschlossen. Photovoltaikanlagen an Fassaden sind möglich. Das Stadtklima wird etwa durch naturnahe Lebensräume, zahlreiche neu gepflanzte Bäume und eine minimale Flächenversiegelung verbessert.

Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

Mit dieser Vorlage befinden die Stimmberechtigten auch über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt Bern für die Baubereiche im Eigentum von ewb. Die geplante Abgabe im Baurecht durch ewb stellt sicher, dass ewb seine Investitionskraft auf den Ausbau der klimapolitisch erforderlichen nachhaltigen Energieversorgung fokussieren kann und gleichzeitig die Verfügungsgewalt über ihr Grundstück behält. Im Gegenzug beabsichtigt die Stadt, von ihrem Vorkaufsrecht beim heutigen ewb-Hauptsitz im Monbijou-Quartier Gebrauch zu machen (siehe Medienmitteilung vom 15. Januar 2026). Beide Vorlagen gelangen voraussichtlich am 14. Juni 2026 zur Abstimmung.

Gemeinderat der Stadt Bern

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