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17. Februar 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Fachstellen Häusliche Gewalt und Stalking waren 2020 gefordert

Letztes Jahr reduzierte sich das soziale Leben vieler Menschen aufgrund des Pandemie-Ausbruchs in erster Linie auf die eigenen vier Wände. Die Fachstelle Häusliche Gewalt und die Stalking-Beratung der Stadt Bern verzeichneten deshalb 2020 anders gelagerte Fälle als in den Vorjahren. Während der Lockdown-Monate kam es zu einer Zunahme von Meldungen häuslicher Gewalt. Die Fälle von Stalking gingen zurück. Das Beratungsbedürfnis von Direkt- und Mitbetroffenen bleibt weiter hoch.

Das vergangene Jahr war aufgrund der Corona-Pandemie in vielerlei Hinsicht eine besondere Herausforderung. Die starken Einschränkungen und Ungewissheiten stellten viele Familien und Beziehungen auf die Probe. Die Fachstelle Häusliche Gewalt der Stadt Bern stellte insbesondere während des Lockdowns im Frühling 2020 eine Häufung von Meldungen fest. Während die grosse Mehrheit der Meldungen immer noch von Direktbetroffenen selbst kommt, kamen 2020 vermehrt auch Hinweise und Hilfegesuche aus dem sozialen Umfeld, unter anderem aus der Nachbarschaft, die häusliche Gewalt beobachtete oder vermutete. Die Fachstelle Häusliche Gewalt hatte sowohl während der ersten Welle im Frühling wie auch während der zweiten Welle im Herbst mit einer Videoclip-Kampagne im lokalen Fernsehen und im Internet auf die verschiedenen Formen von häuslicher Gewalt aufmerksam gemacht. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, wie wichtig die Aufmerksamkeit des sozialen Umfelds ist, solche Beobachtungen ernst zu nehmen und zu melden.

Mehr Streit in der Familie, etwas mehr Wiederholungsfälle

Nach den Lockerungen im Frühsommer gingen die Meldungen deutlich zurück und stabilisierten sich in den Sommermonaten, so dass 2020 insgesamt bei der Fachstelle der Stadt Bern nicht mehr Fälle verzeichnet wurden als in anderen Jahren. Zum ersten Mal seit acht Jahren wurden 2020 wieder leicht mehr Wiederholungsfälle festgestellt: Es folgten etwas mehr Meldungen von Personen, die sich in früheren Jahren aufgrund häuslicher Gewalt an die Fachstelle gewandt hatten und nun wieder Hilfe benötigten.

Auch Konflikte innerhalb der Familien eskalierten während der Pandemie vermehrt und führten häufiger zur Kontaktaufnahme mit der Fachstelle. Die Fachstelle stellte eine deutliche Zunahme gewalttätiger Ausbrüche Jugendlicher und junger Erwachsener gegenüber ihren Eltern fest – eine Form von häuslicher Gewalt, die in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten ist. Viele Jugendliche fielen letztes Jahr aus der gewohnten Tagesstruktur: «Jugendliche, die ihrem Alter entsprechend Grenzen austesten möchten, befinden sich aktuell in einem Alltag voller Verbote, wo Aktivitäten verboten oder nicht möglich sind, die für ihre Entspannung essentiell sind – beispielsweise Fitness, Clubbing und Treffen mit Freunden», sagt Ester Meier, Leiterin des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz. Erschwerend komme die aktuelle Ausbildungssituation hinzu. Dies erhöhe den Druck innerhalb der Familien deutlich.

Deutliche Abnahme der Stalkingfälle

Auch im Bereich des Stalkings zeigte das Jahr 2020 eine andere Dynamik als die Vorjahre. Die Stalking-Beratung der Stadt Bern verzeichnete eine deutliche Abnahme der Fälle, in denen Betroffene Hilfe zu diesem Thema suchten oder Stalkingvorfälle meldeten. Dieser Rückgang wird auf die besonderen Einschränkungen des sozialen Lebens während der Pandemiebekämpfung zurückgeführt. Weil Ausgehlokale sowie Restaurants und Bars wochenlang geschlossen blieben, konnten sich deutlich weniger Personen kennenlernen oder treffen.

Softstalking als Problem

Stalking kann in der Schweiz nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne damit verbundene Handlungen strafbar sind, beispielsweise Sachbeschädigungen oder Drohungen. Selten reichen Taten oder Beweislage für eine Anzeige aus. Die Anzahl Stalkingfälle ohne Straftatbestand, sogenanntes Softstalking, blieb anteilsmässig 2020 gleich hoch wie im Vorjahr, nämlich bei 58 Prozent der gemeldeten Fälle. Gleichzeitig ist Softstalking für die Betroffenen stark belastend und bedrohlich. Die Fachstelle geht nach wie vor von einer grossen Dunkelziffer aus. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es im Kanton Bern dank dem revidierten Polizeigesetz bei Stalkingfällen neu immerhin die Möglichkeit, ein Kontakt- und Annäherungsverbot für 20 Tage zu verhängen (Art. 83 PolG). Dies unabhängig davon, ob das Stalking strafrechtlich relevant ist.

 

Weitere Informationen sowie die aktuellen Fallzahlen zum Jahr 2020 finden Sie unter www.bern.ch/fhg und www.bern.ch/stalking.

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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