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24. Mai 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Fall Sonnenhof: Mangelhafte Information

Dass gegenüber dem fehlbaren Hauswart an der Schule Sonnenhof nur mit Verzögerung Massnahmen ergriffen wurden, ist auf mangelhafte Information der dafür zuständigen Stellen zurückzuführen. Zu diesem Schluss kommt Ueli Friederich, der im Auftrag des Gemeinderates die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung eines Raumes im Schulgebäude untersucht hat. Der Untersuchungsleiter empfiehlt, die private Nutzung von Schulräumen besser zu regeln, Schulorgane und Verwaltung für die Kommunikationsabläufe zu sensibilisieren und die Eingliederung der Schulleitungen in eine gesamtstädtische Schulorganisation zu prüfen.

Über längere Zeit hinweg hatte der Hauswart des Schulhauses Sonnenhof einen Nebenraum der Anlage wegen einer besonderen persönlichen Veranlagung für seine eigenen Bedürfnisse zweckentfremdet. Nachdem die Schulleitung Ende Juli 2015 davon erfahren hatte, dauerte es rund drei Monate, bis die Behörden Massnahmen gegenüber dem fehlbaren Hauswart ergriffen und ihn freistellten. Das führte zu Kritik in der Öffentlichkeit und bei den Eltern. Im Dezember 2015 beauftragte der Gemeinderat daher den Juristen Ueli Friederich, das Verhalten der involvierten Stellen und den Informationsfluss zu untersuchen.

Gefahr für Schülerinnen und Schüler wird ausgeschlossen

Wie Ueli Friederich in seinem Schlussbericht festhält, kann nach allem, was die Untersuchung ergeben hat, ausgeschlossen werden, dass vom Hauswart eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler ausgegangen ist. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Hauswart in erster Linie eine persönliche Veranlagung ohne Aussenwirkung ausgelebt habe.

Inakzeptabel ist laut dem Untersuchungsleiter, dass Massnahmen wie eine Freistellung des Hauswartes oder ein Arealverbot viel zu spät ergriffen worden sind. Dies sei aber nicht auf Gleichgültigkeit oder Passivität der Beteiligten oder auf fehlende Vorgaben zurückzuführen, sondern auf mangelhafte Information der zuständigen Stellen.

Kritik an der Schulleitung

Ein fehlerhaftes Verhalten ortet der Untersuchungsleiter bei der Schulleitung. Diese handelte nicht nach den Vorgaben des Krisenkonzepts der Schule und verzichtete darauf, das vorgeschriebene Krisenbewältigungsteam einzuberufen. Die Schulleitung informierte zudem zwar die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS), die in der Sache allerdings gar nicht zuständig war. Sie unterliess es aber, die für personalrechtliche Massnahmen verantwortliche Direktion für Finanzen, Personal und Informatik (FPI) über ihre Feststellungen zu informieren.

Kommunikationsproblem zwischen Direktionen

Ein weiteres Problem sieht Ueli Friederich darin, dass zwischen den Direktionen BSS und FPI ein Kommunikationsproblem bestand. Aufgrund des unterschiedlichen Informationsstands der beiden Direktionen gingen diese von unterschiedlichen Sachverhalten aus. Die BSS hielt sich mangels personalrechtlicher Zuständigkeit zurück mit expliziten Forderungen und Sanktionen gegenüber dem Hauswart. Die FPI stützte sich auf ihre Informationen über die Veranlagung des Hauswarts und erkannte nicht, dass aufgrund der Informationen der BSS Handlungsbedarf bestand.

Erschwerend hinzu kamen laut dem Untersuchungsleiter die städtische Zuständigkeitsordnung und die verhältnismässig komplizierten Strukturen im Schulbereich. Dass die BSS nach aussen die politische Verantwortung trage, aber keine Möglichkeit habe, auf operativer Ebene Massnahmen zu veranlassen, sei ebenso problematisch wie der Umstand, dass die Schulkommission als Milizgremium in Krisensituationen an Grenzen stosse. Dies habe gerade der Fall Sonnenhof gezeigt.

Präventive Massnahmen umsetzen

In seinen Empfehlungen an den Gemeinderat sieht der Untersuchungsleiter davon ab, weitere Untersuchungen, Abklärungen oder Disziplinarverfahren zu fordern. Solche Massnahmen wären seiner Ansicht nach nicht Gewinn bringend beziehungsweise unverhältnismässig.

Um künftig allerdings in vergleichbaren Situationen angemessen reagieren zu können, schlägt der Untersuchungsleiter verschiedene präventive Massnahmen vor. Dazu gehört, dass die private Nutzung von Räumen in Schulanlagen vollständig erfasst, geregelt und mit Nutzungsbedingungen belegt wird. Weiter sollen die in den Schulen tätigen Personen für die Probleme im Zusammenhang mit problematischen privaten Betätigungen im Schulumfeld und der Verbreitung pornografischer Darstellungen unter Schülerinnen und Schülern sensibilisiert werden.

Schulorganisation überprüfen

Zudem regt Ueli Friederich an, die in den Schulen tätigen Personen besser über den Umgang mit Informationen zu schulen und Verbesserungen in der Kommunikation zwischen den Schulen und der Elternschaft zu prüfen. Zudem sieht er Bedarf, die Koordination der verwaltungsinternen Kommunikation zu optimieren.

Darüber hinaus ortet der Untersuchungsleiter Schwächen der städtischen Schulorganisation. So empfiehlt er, eine Eingliederung der Schulleitungen in eine gesamtstädtische Schulorganisation zu prüfen sowie den Bestand und die Funktion der heutigen Schulkommissionen zu hinterfragen.

Gemeinderat prüft Empfehlungen

In seiner Stellungnahme hält der Gemeinderat fest, dass er die Einschätzungen und Beurteilungen des Untersuchungsleiters teilt. Auch für die Stadtregierung ist klar, dass aufgrund der mangelhaften Information die erforderlichen Vorkehrungen im Fall Sonnenhof zu spät erfolgten, obwohl Mittel und Wege bestanden, vergleichsweise rasch eine Freistellung, eine Umplatzierung oder ein Arealverbot für den Hauswart zu erlassen und damit auch Irritationen bei der Elternschaft und der Öffentlichkeit zu vermeiden. Entsprechend den Ausführungen des Untersuchungsleiters verzichtet die Stadtregierung jedoch auf Sanktionen im eigenen Kompetenzbereich.

Hingegen will der Gemeinderat Lehren aus dem Fall Sonnenhof ziehen und hat daher beschlossen, die Empfehlungen des Untersuchungsleiters zu konkretisieren und umzusetzen. Die zuständigen Direktionen haben in diesem Sinne bereits Massnahmen ergriffen und zum Beispiel eine Neuregelung der privaten Nutzung von Schulräumen eingeleitet sowie die Sensibilisierung der Schulorgane für die interne Kommunikation zur Hand genommen.

Informationsdienst Stadt Bern

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