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5. Juli 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Familiengärten «Viererfeld / Mittelfeld»: Einschränkungen wegen Bodenbelastungen

Eine Analyse zeigt in den drei Familiengartenarealen «Viererfeld / Mittelfeld» erhöhte Werte für chemische Bodenbelastungen. Das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur hat deshalb eine vorläufige Nutzungseinschränkung für Kleinkinder verfügt, weil bei regelmässigem Verschlucken von Erde eine Gesundheitsgefährdung bestehen kann. Für den Gemüse- und Obstanbau gelten weiterhin keine Einschränkungen.

Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts «Viererfeld / Mittelfeld» wurden in den drei Familiengartenarealen Bodenproben entnommen und auf mögliche chemische Belastungen analysiert. Die Analyse im Auftrag der Stadt Bern zeigt leicht erhöhte unproblematische Werte für die Schwermetalle Blei, Kupfer und Zink, jedoch auch deutlich erhöhte Werte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Bodenbelastungen unter anderem auf Asphaltierungen im Rahmen der schweizerischen Landesaustellung von 1914 zurückzuführen sind, die auf dem Viererfeld und Mittelfeld stattfand. Zu vermuten ist, dass die Belastungen in den Familiengärten durch die vermehrte Ausbringung von Asche oder anderen Düngern zusätzlich erhöht wurden.

Einschränkungen ausschliesslich für Kleinkinder

Während die Belastungen mit Blei, Kupfer und Zink unter den Grenzwerten liegen und keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht, können die erhöhten PAK-Werte für Kleinkinder bei sehr regelmässigem Verschlucken der Erde eine Gefährdung darstellen.

Das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur hat deshalb für die drei Familiengartenareale auf dem Vierer- und Mittelfeld am 23. Juni 2023 verfügt, dass sich Kinder unter sechs Jahren an höchstens 50 Tagen pro Jahr in Bereichen mit einer unvollständigen Pflanzenbedeckung (Gemüse- und Blumenbeete) aufhalten dürfen.

Gemüse und Obst kann weiterhin gegessen werden

Die Pächter*innen der betroffenen Parzellen sind von Stadtgrün Bern bereits über die verfügte Massnahme informiert worden. Wenn sichergestellt ist, dass die maximale Aufenthaltsdauer von Kindern unter sechs Jahren nicht überschritten wird, sind Gartenarbeiten im Beisein eines Kindes weiterhin möglich.

Ebenso kann das produzierte Obst und Gemüse weiterhin gegessen werden. Die Pflanzen werden hauptsächlich über die Ablagerung von Staub und durch anhaftende Erde mit PAK belastet. Es wird empfohlen, anhaftende Erde von Gemüse und Früchten gut abzuwaschen und Wurzelgemüse, wie Karotten, Kartoffeln oder Sellerie zu schälen.

Boden wird bei Neugestaltung des Gartenlandes ersetzt

Bei der anstehenden Neugestaltung des Gartenlandes im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts «Viererfeld / Mittelfeld» wird der belastete Boden auf dem gesamten Areal abgetragen und durch unbelasteten Boden ersetzt. Der Bauprozess wird durch die zuständigen Fachstellen begleitet. Das Gartenland wird etappenweise erstellt, die ersten neuen Parzellen können voraussichtlich ab 2027 bezogen werden.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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