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14. November 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Ferienbetreuung: Gemeinderat kritisiert «Kann»-Formulierung

Der Grosse Rat hat im März 2018 im Rahmen einer Änderung des Volksschulgesetzes die gesetzliche Grundlage für eine kantonale Mitfinanzierung von Ferienbetreuungsangeboten beschlossen. Die Änderung wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Nun sollen die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Volksschulverordnung festgelegt werden. Diese Änderungen werden am 1. September 2019 in Kraft treten, womit die Stadt Bern erstmals für die Herbstferien 2019 Subventionen für die «Ferieninseln» beantragen kann. Der Kanton Bern wird sich jeweils mit einem Betrag von 30 Franken pro Kind und Betreuungstag an der Ferienbetreuung beteiligen. Der Gemeinderat begrüsst die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich. Er bedauert jedoch, dass auch in den Ausführungsbestimmungen die kantonale Mitfinanzierung von Ferienbetreuungsangeboten lediglich als «Kann»-Bestimmung formuliert ist. Damit bleibt letztlich unsicher, ob die Ferieninseln tatsächlich mitfinanziert werden. Weiter sind die Vorgaben zu Qualität und Umfang der Betreuungsangebote in den Ausführungsbestimmungen sehr offen formuliert. Im Sinne einer Qualitätssicherung hätte sich der Gemeinderat hier präzisere Vorgaben gewünscht.

Gemeinderat Stadt Bern

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