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10. September 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Sofortmassnahmen im Asylbereich

Fünfzig zusätzliche Plätze in der alten Feuerwehrkaserne

Im Durchgangszentrum alte Feuerwehrkaserne werden fünfzig zusätzliche Plätze für Asylsuchende eingerichtet. Dies befristet bis Mitte 2016 und im Sinn einer Sofortmassnahme, die der Gemeinderat angesichts der Zustände im Flüchtlingsbereich beschlossen hat. Zudem wurde in der Phase II der Unterbringung von Asylsuchenden in den vergangenen Monaten für rund 50 Personen zusätzlicher individueller Wohnraum zugemietet. Dies entlastet entsprechend die Durchgangszentren.

Der Gemeinderat ist sich einig: Die grossen Flüchtlingsströme in ganz Europa und die damit einhergehenden menschenunwürdigen Zustände verlangen dringend nach Sofortmassnahmen bei der Bereitstellung von Unterbringungsplätzen im Asylbereich. Gemäss den Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind im Kanton Bern in den kommenden Monaten rund 110 bis 140 Eintritte pro Woche in Durchgangszentren (Phase I) zu erwarten.

Alte Feuerwehrkaserne Viktoria
Die Eröffnung der alten Feuerwehrkaserne als Unterkunft für Asylsuchende steht kurz bevor. Letzte bauliche Anpassungen sind im Gange. Gemäss unterzeichnetem Mietvertrag zwischen Immobilien Stadt Bern (ISB) und der Heilsarmee stehen 100 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Neu hat ISB der Heilsarmee als Betreiberin des Durchgangszentrums befristet bis Mitte 2016 weitere 50 Plätze im Gebäude angeboten. Der Bezug der zusätzlichen Räumlichkeiten ist ohne neues Bewilligungsverfahren möglich, da die entsprechende Fläche bereits Bestandteil des gültigen Gesamtbauentscheids ist. Die zusätzliche Fläche kann umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten belegt werden. Wie für die vertraglich bereits vereinbarten 100 Plätze wird auch für die zusätzlichen Plätze angestrebt, dass in der alten Feuerwehrkaserne möglichst Familien untergebracht werden.

Zusätzliche Unterbringungsplätze in Wohnungen
Die vollen Durchgangszentren erhöhen den Druck auf die sogenannte Phase II der Unterbringung, in der Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen nicht mehr in Zentren, sondern individuell, in der Regel in Wohnungen, untergebracht werden. In der Stadt Bern ist das Kompetenzzentrum Integration KI für die Unterbringung von Asylsuchenden in der Phase II verantwortlich. Das KI hat in den letzten Monaten 50 zusätzliche Unterbringungsplätze für die Phase II generiert. Die entsprechenden Aufwendungen werden der Stadt Bern vom Kanton vollumfänglich abgegolten.

Unterbringung von Asylsuchenden im Kanton Bern
Der Kanton Bern erhält vom Staatssekretariat für Migration (SEM) entsprechend seiner Bevölkerungszahl 13,5 % aller Asylsuchenden der Schweiz zugewiesen und ist für ihre Unterbringung, Betreuung und Unterstützung zuständig. Die Unterbringung erfolgt in zwei Phasen:

Phase I: Unterbringung in einer Kollektivunterkunft: In der Phase I wohnen die Asylsuchenden in einer Kollektivunterkunft (einem Durchgangszentrum). Die Asylsuchenden halten sich mehrere Monate dort auf.

Phase II: Unterbringung in einer Gemeinde: Asylsuchende sowie vorläufig aufgenommene Personen werden in einer zweiten Phase den regionalen Asylsozialhilfestellen zur Unterbringung in den Gemeinden zugewiesen. In der Regel werden sie hier in Wohnungen untergebracht.

Informationsdienst Stadt Bern

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