Gaswerkareal: Gemeinderat verabschiedet drei Vorlagen
Die Stadt Bern will auf dem Gaswerkareal ein neues, durchmischtes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil realisieren. Parallel soll der westliche Brückenkopf der Monbijoubrücke aufgewertet und verdichtet werden. Der Gemeinderat hat da-zu drei Vorlagen an den Stadtrat verabschiedet. Neben zwei Planungsvorlagen beantragt der Gemeinderat die Kompetenz zur Baurechtsvergabe sowie einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 25,2 Millionen Franken. Die Stimmbevölkerung befindet voraussichtlich im November über die drei Vorlagen.
Für den Bau des neuen Quartiers auf dem Gaswerkareal (siehe Kasten; Eckwerte Projekt Gaswerkareal) sind Änderungen in der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Bern erforderlich. In einer ersten Vorlage soll das Gaswerkareal in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) umgezont werden. Die ZPP legt Art und Mass der Nutzungen fest und enthält Vorgaben zu weiteren Themen.
Es soll ein durchmischtes Quartier mit Wohnen und Arbeiten entstehen, das Jugend- und Kulturzentrum Gaskessel kann weiterbestehen. Dazu wird das Gaswerkareal im vorgesehenen Zonenplan von Nord nach Süd in fünf Sektoren unterteilt, was den Erlass von lokal angepassten Nutzungsvorschriften erlaubt. Im nördlichen Teil des Areals sind etwa Wohn-, Arbeits-, Freizeit-, Schul- und Sportnutzungen oder Gewerbe, Gastronomie und Versorgungseinrichtungen für Güter des täglichen und wöchentlichen Bedarfs möglich, im südlichen Teil primär Wohnen. Zudem werden in direkter Nachbarschaft zum Gaskessel keine Wohnungen zugelassen. Die geplante ZPP schreibt weiter einen Mindestanteil von 75 Prozent an gemeinnützigem oder preisgünstigem Wohnraum sowie eine klima- und sozialverträgliche Verkehrserschliessung vor.
Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredit
In einer zweiten Vorlage zum Gaswerkareal geht es um die Baurechtsvergabe sowie einen Verpflichtungskredit. Für die durch gemeinnützige und marktorientierte Bauträgerschaften zu entwickelnden Baufelder (siehe Kasten; Rahmen- und Entwicklungsplan) ist eine Abgabe im Baurecht erforderlich.
Um Planungssicherheit zu schaffen und ein rascheres Realisieren des Bauvorhabens zu ermöglichen, beantragt der Gemeinderat die Kompetenz, alle Baurechtsverträge für das Gaswerkareal abschliessen zu können. Mit dem Verpflichtungskredit in der Höhe von 25,2 Millionen Franken sollen weitere für die Stadt anfallende Kosten gedeckt werden, die mit der Entwicklung des Gaswerkareals anfallen. Dies beinhaltet Infrastrukturbeiträge des städtischen Fonds für Boden- und Wohnpolitik (11 Millionen Franken), die für diesen anfallende Planungsmehrwertabgabe (11,7 Millionen Franken) sowie Entwicklungsarbeiten (2,4 Millionen Franken).
Sanierung und Verdichtung beim Brückenkopf West
Eng mit der Entwicklung des Gaswerkareals verbunden ist die Entwicklung des Brückenkopfs West, einem Gebäudekomplex am westlichen Ende der Monbijoubrücke. Dieser bildet insbesondere wegen des öffentlichen Lifts eine wichtige Verbindung zwischen der Ebene Monbijoubrücke/Eigerstrasse und der tiefer gelegenen Ebene des Gaswerkareals. Für den Brückenkopf West ist eine Aufwertung und bauliche Verdichtung geplant. Die Gebäude südlich der Eigerstrasse sollen saniert und zusätzlich verdichtet werden. Es soll ein Mix aus Wohn-, Gewerbe- und Gastronomienutzungen entstehen. Ein Teil des neuen Wohnraums wird als preisgünstiger Wohnraum erstellt, erhalten und dauerhaft nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet.
Zurzeit befindet sich das Areal in der Dienstleistungszone. Damit die geplanten Vorhaben umgesetzt werden können, soll das Areal ebenfalls in eine Zone mit Planungspflicht ZPP umgezont werden – dies ist die dritte Vorlage. Die ZPP beinhaltet die Möglichkeit, südlich der Eigerstrasse ein maximal 50 Meter hohes Hochhaus zu erstellen – was bis zu 15 Geschossen entsprechen würde. Sie schreibt genügend Raum für Bushaltestellen vor. Zudem ist sowohl nördlich als auch südlich der Monbijoubrücke eine Lift- und Treppenanlage für den Fuss- und Veloverkehr sicherzustellen. In den Sockelgeschossen soll Parkierungsfläche für das Gaswerkareal bereitgestellt werden.
Abstimmungen voraussichtlich im November 2025
Der Gemeinderat hat die drei Vorlangen an den Stadtrat verabschiedet, die Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 30. November 2025 darüber abstimmen können. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die beiden Zonen mit Planungspflicht durch detailliertere Überbauungsordnungen oder Projektwettbewerbe abgelöst. Diese weiteren Qualitätssicherungsschritte liegen in der abschliessenden Zuständigkeit des Gemeinderats.
Eckwerte Projekt Gaswerkareal
Das Gaswerkareal im Stadtteil Mattenhof-Weissenbühl ist eines der bedeutendsten Stadtentwicklungsgebiete in der Stadt Bern. Im Jahr 2020 haben die Stimmberechtigten dem Erwerb des gesamten Areals durch die Stadt zugestimmt. Dies mit dem Ziel, auf dem zentral gelegenen Gaswerkareal ein neues, nachhaltiges, baulich dichtes und nutzungsdurchmischtes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil, grosszügigen Freiräumen und wertvollen Naturräumen realisieren. Damit setzt die Stadt das Ziel der inneren Verdichtung um. Wie jedes andere Quartier auch, benötigt das neue Quartier Leistungen der öffentlichen Hand. Die Erschliessung mit Infrastruktur und Strassen, die Schaffung von Grünflächen sowie Schul- und Sporträume inklusive Betreuungsangebote werden durch Baurechtszinsen und neue Steuereinnahmen finanziert.
Auf dem Gaswerkareal ist die Erstellung von 300 bis 500 Wohnungen geplant. Mindestens die Hälfte der Geschossfläche für Wohnen ist von gemeinnützigen Trägerschaften zu erstellen, zu erhalten und dauerhaft in Kostenmiete zu vermieten. Mindestens ein weiteres Viertel ist als preisgünstiger Wohnraum zu erstellen, zu erhalten und ebenfalls dauerhaft in Kostenmiete zu vermieten.
Rahmen- und Entwicklungsplan
Parallel zu den drei vorliegenden Abstimmungsgeschäften hat der Gemeinderat einen Rahmenplan und einen Entwicklungsplan für das Gaswerkareal beschlossen. Darin wird unter anderem festgelegt, welche Baufelder an welche Bauträgerschaften – Städtischer Fonds für Boden- und Wohnpolitik, gemeinnützige oder marktorientierte Bauträgerschaften – abgegeben werden sollen. Er vertieft die planungs- und baurechtlichen Vorschriften in zahlreichen Themen wie Freiraum, Biodiversität, Art und Mass der Nutzung oder Mobilität. Der Entwicklungsplan dient als Leitlinie für Prozesse, Qualität und Wirtschaftlichkeit.