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31. Januar 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat bestimmt Regeln bei Kundgebungen vor Wahlen

Im Herbst 2019 finden die nächsten National- und Ständeratswahlen statt. Um frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen und die Gleichbehandlung sämtlicher Akteurinnen und Akteure zu gewährleisten, hat der Gemeinderat erneut eine Regelung für Kundgebungen vor den eidgenössischen Wahlen erlassen. Wer ein Kundgebungsgesuch einreicht, muss dabei folgende Bedingungen berücksichtigen:

  • Am gleichen Tag wird nicht mehr als eine Wahlkundgebung bewilligt
  • Eine Wahlkundgebung wird nur als Platzkundgebung bewilligt
  • Die Organisatorinnen und Organisatoren von Wahlkundgebungen sind nebst den üblichen Auflagen zu einem Personenschutz verpflichtet
  • Im Oktober 2019 werden auf dem Bundesplatz keine Grossdemonstrationen und insbesondere keine Wahlkundgebungen bewilligt

Bereits vor den Eidgenössischen Wahlen 2011 und 2015 hat der Gemeinderat Regeln für Wahlkundgebungen und die Nutzung des Bundesplatzes erlassen. Diese Bewilligungspraxis hat sich aus Sicht des Gemeinderates bewährt.

Gemeinderat Stadt Bern

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