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17. November 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat bestimmt Regeln für Kundgebungen vor Wahlen

Am 22. Oktober 2023 finden die nächsten National- und Ständeratswahlen statt. Um frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen und die Gleichbehandlung sämtlicher Akteur*innen zu gewährleisten, hat der Gemeinderat erneut eine Regelung für Kundgebungen vor den eidgenössischen Wahlen erlassen. Wer ein Kundgebungsgesuch einreicht, muss dabei folgende Bedingungen berücksichtigen:

  • Am gleichen Tag wird nicht mehr als eine Wahlkundgebung bewilligt
  • Eine Wahlkundgebung wird nur als Platzkundgebung bewilligt
  • Die Organisatorinnen und Organisatoren von Wahlkundgebungen sind nebst den üblichen Auflagen zu einem Personenschutz verpflichtet
  • Im September 2023 sind während der Session auf dem Bundesplatz keine Kundgebungen erlaubt
  • Im Oktober 2023 werden auf dem Bundesplatz keine Grossdemonstrationen und insbesondere keine Wahlkundgebungen bewilligt

Bereits vor den Eidgenössischen Wahlen 2011, 2015 und 2019 hat der Gemeinderat Regeln für Wahlkundgebungen und die Nutzung des Bundesplatzes erlassen. Diese Bewilligungspraxis hat sich aus Sicht des Gemeinderates bewährt.

Gemeinderat der Stadt Bern

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