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21. September 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat erachtet Mehrsprachenkompetenz als wichtig

Das Eidgenössische Departement des Innern legt den Kantonen und Gemeinden eine Änderung des Sprachengesetzes (Bundesgesetz über die Landessprachen) in drei Varianten vor. Mit der Gesetzesänderung will der Bund in den Sprachenstreit der Kantone eingreifen, sollten sich diese nicht auf die mit dem HarmoS-Konkordat festgelegte Sprachenstrategie einigen können. Obschon dieses Eingreifen aus Sicht des Gemeinderats staatspolitisch heikel ist, gewichtet er in seiner Stellungnahme bildungspolitische Argumente stärker. Angesicht der grossen Mobilität der Bevölkerung erachtet es die Stadtregierung als wichtig, dass die Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewährleistet wird. Weiter erachtet er die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und die Förderung die Mehrsprachenkompetenz zukünftiger Generationen als zentral. Deshalb befürwortet der Gemeinderat die Gesetzesänderung, welche die Stellung der zweiten Landessprache im Gesetz formell sichert. Er spricht sich für die Variante 3 – also die mildeste der drei Varianten – aus. Die Stellungnahme ist an den schweizerischen Städteverband gerichtet, welcher seinerseits aus den Rückmeldungen der Städte eine Stellungnahme zuhanden des Bundes verfasst. 

Informationsdienst Stadt Bern

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