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7. November 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat erhöht Ferienanspruch für städtische Angestellte

Der Gemeinderat hat die ab dem Jahr 2020 budgetierten drei zusätzlichen Ferientage für städtische Mitarbeitende mit einer Teilrevision der Personalverordnung rechtlich verankert. Neu haben Angestellte bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, Anspruch auf 35 Ferientage, Mitarbeitende zwischen 21 und 49 Jahren haben 25 Ferientage, Mitarbeitende ab 50 Jahren 30 Ferientage und Mitarbeitende ab 60 Jahren 35 Ferientage. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, die Pauschalzulagen für die Arbeit mit besonderer Arbeitszeitschichtung (verschobene Arbeitszeit sowie Schicht- oder Turnusdienst) zu erhöhen. Die Erhöhung des Ferienanspruchs um drei Tage führt zu Mehrkosten von rund zwei Millionen Franken; die Erhöhung der Pauschalzulagen hat jährliche Mehrkosten von 240’000 Franken zur Folge. Die Revision tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Damit setzt der Gemeinderat die erste Etappe der in den Legislaturzielen festgehaltenen Reallohnerhöhung in Form eines zusätzlichen Ferienanspruchs um. Die drei zusätzlichen Ferientage entsprechen 1,25 Lohnprozenten.

Gemeinderat der Stadt Bern

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