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22. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat fordert klarere und strengere Energievorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Bern begrüsst die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes. Er ist aber der Ansicht, dass dieses in manchen Punkten zu wenig restriktiv ist und gerade im Bereich erneuerbarer Energien zu wenig weit geht. Ausserdem wird in gewissen Punkten die Gemeindeautonomie beschnitten, was die Umsetzung der kommunalen Energierichtplanung stark behindert.

Das Energiegesetz des Kantons Bern aus dem Jahr 2011 hat sich aus Sicht der Stadt Bern bewährt und setzt mehrheitlich die richtigen Schwerpunkte. In einzelnen Teilbereichen ist jedoch bereits heute eine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung notwendig, um die Harmonisierung der Regelungen mit anderen Kantonen zu gewährleisten, den technischen Fortschritt zu berücksichtigen und den sparsamen Umgang mit Energien weiter zu stärken. Deshalb hat der Kanton das teilrevidierte Energiegesetz (KEnG) in die Vernehmlassung geschickt.

Der Gemeinderat begrüsst die Anpassungen grundsätzlich und ist der Ansicht, dass diese in die richtige Richtung gehen. Es bleibt jedoch für die Gemeinden auch mit dem neuen Energiegesetz ausserordentlich schwierig, die Ziele der Richtplanung Energie schnell sowie ökologisch und ökonomisch tragbar umzusetzen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Gemeinderat bei der kantonalen Direktion für Bau, Verkehr und Energie verschiedene Konkretisierungen, Verschärfungen und zusätzliche Gemeindekompetenzen.

Klares Statement für verbindliche Vorschriften für die Nachhaltigkeit

Der Gemeinderat will unter anderem, dass klarere und verbindlichere Vorschriften für den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neu- und Umbauten von privaten Liegenschaften im kantonalen Gesetz verankert werden. So sollen beispielsweise bei Neubauten oder beim Ersatz einer Heizung grundsätzlich keine Ölheizungen mehr erlaubt werden. Ausserdem soll nach Ansicht des Gemeinderates beim Ersatz von Heizungsanlagen der Energiebedarf der neuen Anlagen mit höchstens 30 Prozent nicht-erneuerbarer Energie gedeckt werden dürfen und nicht wie vom Kanton vorgesehen mit bis zu 90 Prozent.

Verbindlichkeiten zur Nutzung lokaler Energieressourcen gefordert

Die Gesetzesrevision wirkt sich besonders hinderlich auf die einst vom Kanton geforderte Energierichtplanung für Gemeinden aus, da die kommunalen Behörden keine Verfügungsmöglichkeiten erhalten. So kann beispielsweise die Nutzung prioritärer erneuerbarer Energieträger, welche lokal verfügbar wären, nicht vorgeschrieben werden. Das heisst konkret, dass an geeigneten Stellen das Grundwasser nicht zur Wärmeerzeugung genutzt werden könnte, weil sich dessen Nutzung nur in einem Wärmeverbund lohnt. Dieser kann auch mit der neuen Gesetzgebung von der Gemeinde nicht gefordert werden, sondern beruht auf Freiwilligkeit.

Die Gemeinden sollen zudem aufgrund ihrer kommunalen Energierichtplanung autonom zielführende Vorschriften zur Erreichung der vorgesehenen Energieziele erlassen dürfen. Nur so können die Ziele der städtischen Energierichtplanung, aber auch der Energiestrategie 2050 des Bundes wirklich erreicht werden.

Informationsdienst Stadt Bern

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