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19. August 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat legt neues Bestattungsreglement vor

Das geltende Bestattungsreglement entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und wurde deshalb umfassend überarbeitet. Der Gemeinderat hat die entsprechende Totalrevision zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Die grössten Änderungen betreffen die Handhabung der unentgeltlichen Bestattungen.

Das Reglement über das Bestattungswesen in der Gemeinde Bern stammt aus dem Jahr 1992. Mit der nun vom Gemeinderat zuhanden des Stadtrats genehmigten Totalrevision soll das Reglement aktualisiert, modernisiert und vervollständigt werden.

Neue Handhabung der unentgeltlichen Bestattung

Das Bestattungsreglement sieht vor, dass die Gemeinde für die anfallenden Bestattungskosten aufkommt, wenn diese nicht aus dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlt werden können. Bis anhin wurden in der Stadt Bern aufgrund eines durchgeführten Submissionsverfahrens sämtliche unentgeltlichen Bestattungen durch das gleiche Bestattungsunternehmen übernommen. Das totalrevidierte Reglement sieht in diesem Bereich eine neue Handhabung vor. Künftig sollen sämtliche Bestattungsunternehmen die unentgeltlichen Bestattungsfälle übernehmen dürfen. Das heisst, die Angehörigen haben auch im Falle einer unentgeltlichen Bestattung die freie Wahl des Bestattungsunternehmens, was gemäss den Erfahrungen der letzten Jahre praxistauglicher und zeitgemäss ist. Die unentgeltliche Bestattung umfasst alle Vorkehrungen und Leistungen, die für ein schickliches Begräbnis notwendig sind, wobei der Gemeinderat den genauen Leistungsumfang festlegt.

Weitere Änderungen

Im totalrevidierten Bestattungsreglement wird neu ausserdem geregelt, welche Bestattungshandlungen das Bestattungsamt von Amtes wegen anordnen kann, wenn – was in der Praxis immer häufiger vorkommt – keine Angehörigen bekannt sind oder diese nicht innert nützlicher Frist ermittelt oder erreicht werden können. Weiter wurden einige Bestimmungen und Ausdrücke, die veraltet sind oder nicht mehr der gängigen Praxis entsprechen, aktualisiert oder dem übergeordneten Recht angepasst.

Gemeinderat der Stadt Bern

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