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20. Oktober 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat lehnt kantonales Sparpaket ab

Kommenden November wird das jüngste kantonale Entlastungspaket (EP 2018) durch den Grossen Rat behandelt. Viele der über 150 Massnahmen entlasten zwar den Finanzhaushalt des Kantons, belasten aber gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Betriebe und Gemeinden. Der Gemeinderat lehnt diese Verschiebung von Lasten ab. Dies hält die Stadtregierung in zwei Antworten auf stadträtliche Interpellationen fest, die sie an ihrer letzten Sitzung verabschiedet hat.

Das jüngste kantonale Sparpaket EP 2018, das der Grosse Rat im November 2017 behandeln wird, enthält über 150 Einzelmassnahmen, die beim Kanton zu jährlich wiederkehrenden Einsparungen im Umfang von 185 Millionen Franken ab dem Jahr 2021 führen sollen. Gleichzeitig will der Kanton die Unternehmenssteuern senken. 

EP 2018 verschiebt Ausgaben auf andere

Der Gemeinderat hat den Bericht des Regierungsrats analysiert und die finanziellen Auswirkungen auf die Stadtfinanzen abgeschätzt. Während im besten Fall für die Jahre 2018 und 2019 eine geringe Entlastung für die Stadt absehbar ist (0,8 Mio. Franken 2018 und 1,4 Mio. Franken 2019), führt das Paket im schlechtesten Fall bereits ab 2018 zu einer Belastung von 0,6 Millionen Franken pro Jahr, die bis ins Jahr 2021 auf 3,3 Millionen Franken anwächst. Gestützt auf diese Zahlen kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass der Kanton mit dem EP 2018 in erster Linie Ausgaben auf die Bevölkerung sowie auf Gemeinden abschiebt. 

Einschneidende Konsequenzen für Betroffene

EP 2018 hat für die Betroffenen – nebst Bevölkerung und Gemeinden auch Institutionen und Betriebe – zum Teil einschneidende Konsequenzen: Verschiedene staatliche Leistungen werden gekürzt und Aufgaben gestrichen. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger kann daher nicht von einer Einsparung gesprochen werden. Der Rückzug des Kantons führt vielmehr dazu, dass die Betroffenen die Dienstleistungen selbst finanzieren müssen. Zudem hat das EP 2018 einen Personalabbau beim Kantons- und Gemeindepersonal sowie bei den Lehrkräften zur Folge. Der Regierungsrat rechnet bis 2021 mit einem Abbau von 117 Vollzeitstellen. Auch das Personal der vom Kanton subventionierten Bereiche wird durch die Entlastungsmassnahmen betroffen sein. 

Nicht nachvollziehbare Zentralisierung im Steuerwesen

Die geplante, unangekündigte Zentralisierung von Aufgaben im Bereich des Steuerwesens trifft die Städte Bern, Biel und Thun. Der Gemeinderat lehnt das Vorhaben ab, weil die prognostizierte Kosteneinsparung gemäss Beurteilung der drei betroffenen städtischen Steuerverwaltungen nicht nachvollziehbar bzw. das ausgewiesene Sparpotenzial zu hoch ist. 

Überarbeitung nötig

Der Gemeinderat ruft die Mitglieder des Grossen Rates dazu auf, das EP 2018 dahingehend zu korrigieren, dass die bewährten Spielregeln der Aufgabenteilung eingehalten und ohne gleichwertige Kompensation keine Kosten oder andere Lasten auf die Gemeinden verlagert werden.

 

Gemeinderat Stadt Bern

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