Gemeinderat setzt alle Planungserklärungen zu FIT II um
Bei der Beratung des Budgets 2022 und des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans (IAFP) 2022 – 2025 hat der Stadtrat das durch den Gemeinderat vorgelegte Finanzierungs- und Investitionsprogramm (FIT II) für das Jahr 2022 grösstenteils gestützt. Zum IAFP 2022 – 2025 hat das Parlament 15 Planungserklärungen überwiesen, welche ab 2023 wirksame Massnahmen aus FIT II rückgängig machen wollen. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Planungserklärungen umzusetzen und auf die entsprechenden Entlastungsmassnahmen zu verzichten. So wird er insbesondere die im Rahmen von FIT II vorgesehene Schliessung des Friedhofs Bümpliz und der Stadtgalerie sowie die Verpachtung des Lorrainebads nicht weiterverfolgen.
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Übersicht Planungserklärungen FIT II IAFP 2022-2025 (PDF, 103.6 KB) |