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16. Dezember 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet Kulturbotschaft 2024-2027

Der Gemeinderat hat die Kulturbotschaft genehmigt und damit die Mittelverwendung der städtischen Kulturförderung für die Jahre 2024-2027 festgelegt. Er setzt die Schwerpunkte seiner Kulturförderung auf Nachhaltigkeit, Diversität und kulturelle Vielfalt. Er halbiert die Anzahl Förderkredite und legt Fördermittel und Fachwissen zusammen. Der Gemeinderat hat zudem Leistungsverträge mit 25 Kulturinstitutionen gutgeheissen und die entsprechenden Verpflichtungskredite an den Stadtrat weitergeleitet. Über vier Verpflichtungskredite sollen die Stimmberechtigten im Juni 2023 befinden.

Von der Stadt Bern geförderte Kultur soll sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig sein. Deshalb wird die Kulturförderung nicht nur auf Produktionen, sondern vermehrt auch auf Prozesse sowie die nachhaltige Verwertung von Produktionen ausgerichtet. Den Zugang zur Kulturförderung will der Gemeinderat vereinfachen und bei der Zusammenstellung der Vergabekommission auf Diversität achten. Diese Vorhaben fanden in der nun abgeschlossenen Vernehmlassung der Kulturbotschaft 2024-2027 eine breite Zustimmung. Insbesondere die vorgesehene Stärkung der sozialen Sicherheit wird als wichtige Verbesserung der Kulturförderung angesehen. So ist zum Beispiel vorgesehen, ausschliesslich Projekte zu fördern, die branchenübliche Honorare und Sozialversicherungsbeiträge budgetieren. Insgesamt haben sich 67 Einzelpersonen, Institutionen, Vereinigungen und Parteien an der Vernehmlassung beteiligt. Ihre Stellungnahmen sind im Vernehmlassungsbericht zusammengefasst.

Fördermittel und Fachwissen zusammenlegen

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Kulturförderung fortschrittliche Strukturen und entwicklungsfähige, flexible Förderinstrumente braucht. Aus diesem Grund halbiert er die Anzahl der Förderkredite und legt Fördermittel und Fachwissen zusammen. Dabei erhält der Kredit für Projekt- und Programmförderung einheitliche Förderkriterien und
-instrumente für alle kulturellen Vorhaben. Und aus den bisherigen Fachkommissionen entsteht ein Expert*innen-Pool mit zusätzlicher Expertise aus vielen Bereichen, die bisher nicht abgedeckt worden sind. Diese wichtige Neuerung in der Kulturförderung wird von allen Parteien und den meisten Verbänden und Organisationen befürwortet. Noch offene Fragen und Vorbehalte wird Kultur Stadt Bern bei der weiteren Ausgestaltung im Dialog mit den Kommissionsmitgliedern und den Kulturschaffenden erörtern.

25 Kulturinstitutionen mit Vierjahresvertrag

Die Stadt Bern schliesst ab 2024 mit insgesamt 25 Kulturinstitutionen einen vierjährigen Leistungsvertrag ab, bei elf Institutionen gemeinsam mit dem Kanton und der Regionalkonferenz sowie im Fall des Bernischen Historischen Museums zusätzlich mit der Burgergemeinde Bern. Zudem hat der Gemeinderat auch der Unterstützung der Kornhausbibliotheken zugestimmt, für die die Direktion für Bildung, Soziales und Sport zuständig ist.

Neu erhalten das Berner Puppentheater und das Kollektiv Freiraum / Heitere Fahne einen tripartiten und das Musikfestival Bern einen städtischen Vertrag. Das Berner Kammerorchester wird nicht mehr mit einem tripartiten Vertrag unterstützt. Die Stadt wird gemeinsam mit dem Kanton Bern eine Orchesterförderung einführen. Auf eine öffentliche Ausschreibung können sich alle Ensembles, die bestimmte Professionalitätskriterien erfüllen, für eine vierjährige Förderung bewerben. Dies gibt den Ensembles gleiche Fördervoraussetzungen und die notwendige Planungssicherheit, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Reduktion der Fördergelder aufgrund der Finanzsituation

Mit dem Finanzierungs- und Investitionsprogramm FIT hat der Gemeinderat die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kulturbotschaft festgelegt. Der Kulturförderung stehen für die Jahre 2024–2027 gut 33 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Gegenüber der Vorperiode, die ein Wachstum von rund 10 Prozent verzeichnete, entspricht dies einer Reduktion von rund 1,65 Prozent oder rund 550’000 Franken. 

Bei den gemeinsam geförderten Institutionen werden die Beiträge der zwei grössten Institutionen Bühnen Bern und Bernisches Historisches Museum gekürzt. Bei den städtisch geförderten Institutionen werden die Beiträge an die Dampfzentrale, die Robert Walser-Stiftung, das Einstein-Haus und den Verein Cinéville / Kino Rex gekürzt. Einige Institutionen erhalten eine leichte Erhöhung der Beiträge (Grosse Halle, bee-flat, Tojo-Theater und Kunsthalle). Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und einer Planungserklärung des Stadtrats hat der Gemeinderat die vorgesehene Reduktion bei den Beiträgen für das Haus der Religionen rückgängig gemacht.

Volksabstimmung im Juni 2023

Das Geschäft geht nun an den Stadtrat. Über 16 Verpflichtungskredite entscheidet das Parlament in eigener Kompetenz. Beim Bernischen Historischen Museum, Bühnen Bern, den Kornhausbibliotheken und der Dampfzentrale haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern das letzte Wort. Die Volksabstimmung ist für den 18. Juni 2023 vorgesehen. Über jene Kredite, die gemeinsam mit Regionsgemeinden und Kanton gesprochen werden, wird im März 2023 die Regionalversammlung Bern-Mittelland entscheiden und im Juni 2023 der Regierungsrat. Zum Kredit für das Historische Museum gibt es im Frühsommer eine Abstimmung der Burgergemeinde Bern.

Gemeinderat der Stadt Bern

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