Gemeinderat verabschiedet Sponsoringverordnung
Der Gemeinderat hat die Verordnung über die Mitfinanzierung von Aufgaben der Stadt Bern durch Sponsoring (kurz «Sponsoringverordnung») verabschiedet. Sponsorings haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und können dazu beitragen, die Ziele der Stadt Bern zu unterstützen. Die Verordnung klärt nun, unter welchen Voraussetzungen die Stadtverwaltung Leistungen von Dritten annehmen kann. Sie legt fest, wer über die Annahme von Sponsoringgeldern entscheidet, welche Gegenleistungen die Stadt Bern erbringen darf und welche Formerfordernisse gelten. Zur Verbesserung der Transparenz sollen Zuwendungen im Wert von mehr als 30’000 Franken auf einer städtischen Webseite unter www.bern.ch/sponsoring kommuniziert werden. Hoheitliche Aufgaben sind vom Sponsoring ausgeschlossen. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.