Gemeinderat verabschiedet Totalrevision der Friedhofgesetzgebung
Der Gemeinderat hat nach Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung das totalrevidierte Friedhofreglement sowie das darauf abgestimmte, teilrevidierte Gebührenreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Neu soll die gemeinsame Bestattung von Menschen mit ihren Haustieren erlaubt sein. Zudem sollen einzelne Gebühren wegfallen oder gesenkt werden. Die einzige geplante Gebührenerhöhung betrifft die Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab. Die Gebühr soll künftig gleich hoch sein, wie bei einer Sargbestattung in einem Reihen- oder Themengrab. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zeigen, dass die Stossrichtung der Revision breit mitgetragen und als notwendige und zeitgemässe Modernisierung begrüsst wird. Während einzelne Stimmen eine generelle Zulassung von Tierurnen in allen Grabarten anregten, sprach sich eine Mehrheit für die vom Gemeinderat vorgeschlagene, zurückhaltende Lösung mit einer Beschränkung auf domestizierte Haustiere aus. Deshalb soll an dieser Variante festgehalten werden. Die Totalrevision der Friedhofgesetzgebung geht auf die Erheblicherklärung des Postulats der Fraktion GLP/JGLP (Peter Ammann, GLP): «Mensch mit Tier» durch den Stadtrat vom 25. März 2021 zurück. Die geltende Friedhofgesetzgebung entsprach zudem in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und basierte auf veralteten Rechtsgrundlagen. Stimmt der Stadtrat den Anpassungen der Reglemente zu, ist vorgesehen, diese auf den 1. August 2026 in Kraft zu setzen.
Dokumente
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| Synopse (PDF, 355.6 KB) |
| Vortrag an den Stadtrat (PDF, 288.9 KB) |
