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5. Juli 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat wehrt sich für Qualität in Betreuung und Bildung

In seiner Stellungnahme zu den kantonalen Verordnungen über die sozialen Leistungsangebote und über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung spricht sich der Gemeinderat gegen reduzierte Qualitätsvorgaben bei der Betreuung in Kitas und für eine bessere Abgeltung der Zentrumslasten in der Jugendarbeit aus.

Gemäss dem Entwurf zu den Verordnungen über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) der kantonalen Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration (GSI) sollen in der Kinderbetreuung pro Betreuungsperson neu sieben Plätze besetzt werden können, bisher waren es sechs. Zudem gelten bereits Lernende als qualifizierte Mitarbeitende in den Kitas. Der Gemeinderat spricht sich in seiner Konsultationsantwort gegen eine Reduktion der qualitativen Vorgaben aus und verweist darauf, dass Frühförderung als wichtige Bildungsleistung anerkannt werden soll. Die Verschlechterung des Betreuungsverhältnisses wie auch die Reduktion der vorgegebenen Spielfläche pro Kind sind daher ein falsches Signal und setzen das Personal in Kitas unter zusätzlichen Druck.

Lastenausgleich: Überregionale Jugendangebote

In der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sollen zudem die sozialen Lasten der Gemeinden neu berechnet werden. Die Stadt würde bis zu 750'000 Franken weniger Ausgleich erhalten. Im Gegenzug wünscht der Gemeinderat, dass die Zentrumslasten der Stadt als Bildungs- und Studienstadt mit ihren überregionalen Angeboten wie dem Gaskessel oder dem Jugendclub «Einspruch» ebenfalls im Lastenausgleich berücksichtigt werden.

Mit den Leistungsangeboten der FKJV wird die flächendeckende Umsetzung der Betreuungsgutscheine im Kanton Bern in der Umsetzung geregelt. Zudem werden auch Bewilligungsvorgaben für Kitas unabhängig von ihrer Finanzierung und die Zuständigkeiten in der Kantonsverwaltung neu geregelt. 

Gemeinderat der Stadt Bern

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