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27. Oktober 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat will Mitwirkung von Jugendlichen ausweiten

Der Gemeinderat schlägt dem Stadtrat die Anpassung und Ausweitung des Reglements über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen vor: Künftig sollen sich im Jugendparlament der Stadt Bern auch Jugendliche, die ausserhalb von Bern wohnen, einbringen können. Zudem soll die Altersgrenze angehoben werden.

In der Jugendmotion vom 10. Februar 2020 hatten die Jugendlichen des Jugendparlaments der Stadt Bern eine Regionalisierung des Jugendparlaments angestrebt und die Erhöhung der Altersgrenze der Mitglieder von 21 auf 25 Jahre gefordert. Die Motion wurde am 22. Oktober 2020 vom Stadtrat für erheblich erklärt.

Die Anpassung des Reglements soll ermöglichen, dass auch Jugendliche mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Bern aktiv im Jugendparlament mitarbeiten können. Bedingung ist, dass sie in der Stadt Bern eine Schule besuchen oder dort ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben.

Die Altersgrenze der Mitglieder wurde auf 25 Jahre angepasst. Die aktuelle Altersgrenze von 21 Jahren liegt im Vergleich zu anderen Jugendparlamenten in der Schweiz tief: Zudem wurde im Verlauf der letzten Jahre festgestellt, dass die Erhöhung der Altersgrenzen eine gewisse Kontinuität innerhalb des Jugendparlaments und das Weitergeben von Erfahrungen unter den Jugendlichen unterstützt.

Gleichzeitig mit diesen Erweiterungen wurden alle Artikel des Mitwirkungsreglements auf ihre Aktualität überprüft und entsprechende Anpassungen vorgeschlagen. Die Reglementanpassung wird nun dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.

Gemeinderat der Stadt Bern

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