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21. November 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinsame Online-Befragung der interurbanen Arbeitsgruppe Cannabis

Am Montag, 21. November 2016, startet eine anonyme Online-Befragung auf www.canreg.ch. Sie klärt die Teilnahmebereitschaft an Pilotprojekten zum regulierten Cannabisverkauf in den Städten Bern, Zürich und den Kantonen Basel-Stadt und Genf.

Cannabis ist in der Schweiz nach wie vor die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. 6,5 Prozent der Schweizer Bevölkerung hat in den letzten 12 Monaten zumindest einmal Cannabis konsumiert (Suchtmonitoring Schweiz 2015). In mehreren Kantonen und Städten sind zum Umgang mit Cannabis politische Vorstösse hängig. Die interurbane Arbeitsgruppe Cannabis vereint Fachleute des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, der Stadtverwaltung der Stadt Bern, der Universität und des Kantons Genf sowie der Stadtverwaltung Zürich. Die Arbeitsgruppe erarbeitet aufgrund dieser politischen Aufträge mögliche Projekte zum regulierten Verkauf an Cannabiskonsumierende. Ziel ist insbesondere eine Schadensminderung bei den Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich führen unter www.canreg.ch eine Online-Befragung zur Erhebung der Teilnahmebereitschaft an einem regulierten Cannabisverkauf im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie durch. Diese Online-Umfrage soll klären, unter welchen Bedingungen Cannabiskonsumierende sich an einem mehrjährigen Studienprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis beteiligen würden. Unter anderem werden Menge, Gründe und die Form des Konsums erhoben. Die Online-Befragung wird anonym durchgeführt und dauert vom 21. November bis 21. Dezember 2016. Die Resultate werden im Frühling 2017 publiziert und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Aufgrund der Ergebnisse werden im Anschluss konkrete Projekt-Designs für spezifische Zielgruppen im Rahmen des interurbanen Projektes ausgearbeitet. Nach Einverständnis und Budgetbewilligung durch die zuständigen Gremien in den jeweiligen Städten und Kantonen und der Beurteilung durch die zuständigen Ethikkommissionen soll dann gemeinsam beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt beantragt werden.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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