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7. März 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Gewässerraumplan geht in die öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat hat den Gewässerraumplan und die damit zusammenhängende Teilrevision der Bauordnung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Der Gewässerraum sichert den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung. Mit der Festlegung des Gewässerraums wird der bisherige Bauabstand entlang von Gewässern abgelöst und die landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit entlang von Gewässern geregelt. Mit der vorliegenden Planung kommt die Stadt Bern dem Umsetzungsauftrag nach, der auf eine Änderung der Gesetzgebung im Zuge des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zurückgeht. Die Stadt Bern legt den Gewässerraum gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben grundeigentümerverbindlich in der baurechtlichen Grundordnung fest. Die öffentliche Mitwirkung dauert bis zum 6. April 2018. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist unter www.bern.ch/mitwirkungen heruntergeladen oder während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden. 

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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