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29. Juni 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Fünfjähriges Bestehen der Fachstelle und Projektierungskredit für hindernisfreie Bus- und Tramhaltestellen

Gleichstellung durch Abbau von Hindernissen

Seit fünf Jahren verfügt die Stadt Bern über eine Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Ihre Einsetzung im Juni 2010 stellte schweizweit eine Pionierleistung dar. Der Arbeitsschwerpunkt der Fachstelle liegt in der Beratung und Sensibilisierung der Verwaltung. Demnächst wird sich der Stadtrat mit einem konkreten Projekt im Bereich Gleichstellung von Behinderten befassen: Der Gemeinderat beantragt dem Parlament einen Kredit für die Projektierung von hindernisfreien Bus- und Tramhaltestellen. Bis spätes-tens Ende 2023 müssen aufgrund des nationalen Behindertengleichstellungsge-setzes (BehiG) alle ÖV-Haltestellen in der Stadt Bern hindernisfrei sein.

Mit der Einsetzung der Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kam der Gemeinderat seinerzeit einer Forderung der Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern nach. Bis heute besitzt neben Bern nur der Kanton Basel-Stadt eine derartige Fachstelle. Die Behindertenorganisationen, aber auch einzelne Betroffene erhielten damit in Bern eine Ansprechstelle, die ihre Anliegen in die Stadtverwaltung einbringt. Es ist Aufgabe der Fachstelle, die Einheiten der Stadtverwaltung zu beraten und für gleichstellungsrelevante Aspekte in ihren Tätigkeitsbereichen zu sensibilisieren. Dazu gehören insbesondere der Abbau von Hindernissen und «mentalen Barrieren» wie beispielsweise Vorurteile oder Hemmungen gegenüber Menschen mit Behinderungen. «Damit die Fachstelle allerdings ihre Wirkung entfalten kann, sind Fachwissen, eine gute Vernetzung und auch eine Portion Hartnäckigkeit der Fachstellenleitung nötig», betonte Gemeinderätin Franziska Teuscher an der Medienkonferenz.

Wichtige Impulse für die tatsächliche Gleichstellung
Die Fachstelle hat in den fünf Jahren ihres Bestehens wichtige Impulse für die Umsetzung von Gleichstellungsanliegen gegeben. Bei zahlreichen Projekten und Vorhaben hat sie Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben und die städtischen Direktionen und Abteilungen unterstützt. Dazu gehören die Einführung einer Zielvorgabe für die Anstellung und Berufsbildung von Menschen mit Behinderungen im September 2014 oder die Verabschiedung eines Massnahmenpakets zur Verbesserung der Zugänglichkeit städtischer Dienstleistungen im Mai 2015. Ebenfalls ist die Fachstelle in laufende Vorhaben zum Abbau von Hindernissen im öffentlichen Raum oder bei der Umsetzung des Konzepts des anpassbaren Wohnungsbaus wie beispielsweise im Projekt Stöck-
acker Süd eingebunden.

Ein zukunftsweisender Weg
Die Einsetzung einer Fachstelle zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat sich bewährt und zeigt, dass der Gemeinderat damit den richtigen Weg eingeschlagen hat. Die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, die im Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, wird den Bedarf an Fachwissen, Vernetzung und Koordination noch weiter erhöhen.

Für einen hindernisfreien öffentlichen Raum
Der Gemeinderat will dem Anliegen, Menschen mit Behinderungen und älteren Personen eine selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, mit dem «Umsetzungskonzept hindernisfreier Raum» einen weiteren Schritt näher kommen. Im Rahmen dieses Projekts, das der Gemeinderat im Dezember 2013 gestartet hat, werden auf der Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) die Themenfelder öffentlicher Verkehr, Verkehrsraum, Lichtsignalanlagen, Baustellen sowie Park- und Grünanlagen bearbeitet. Inzwischen liegen für die meisten Themen Standards vor, welche mit den Behindertenorganisationen diskutiert und bereinigt werden. Der Schlussbericht zu allen Themenfeldern wird voraussichtlich Ende 2015 vorliegen.

Dringliche Verpflichtung bei den ÖV-Haltestellen
Eine hohe Dringlichkeit zur Umsetzung der Hindernisfreiheit besteht bei den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs: Das BehiG gibt vor, dass bis Ende 2023 die öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei ausgestattet sein müssen. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat daher, die Projektierung der hindernisfreien Tram- und Bushaltestellen umgehend auszulösen und dafür einen Kredit von 2,9 Mio. Franken freizugeben. «Von hindernisfreien ÖV-Haltestellen profitieren wir alle. Neben Menschen mit Behinderungen sind auch ältere Menschen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen auf hindernisfreie ÖV-Zugänge angewiesen», hielt Gemeinderätin Ursula Wyss an der Medienkonferenz fest.

266 Haltekanten einzeln beurteilt
Für einen hindernisfreien, autonomen Zugang von Personen mit Rollstuhl oder Rollator in die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ist an den Haltestellen grundsätzlich ein hoher Randstein (hohe Haltekante) erforderlich. Im Rahmen des Projekts «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» wurde jede Haltekante auf dem Gebiet der Stadt Bern (Bernmobil, PostAuto, RBS) beurteilt. Begutachtet wurden dabei jene 18 Tram- und 248 Bushaltekanten, die nicht ohnehin im Rahmen eines geplanten Vorhabens (zum Beispiel «Dr nöi Breitsch») behindertengerecht ausgestaltet werden oder bereits heute dem BehiG entsprechen. Dabei wurde für jede Haltestelle eine erste grobe Einschätzung vorgenommen, welche Höhe die Haltekante erhalten soll und mit welchen Kosten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu rechnen ist. Heute entsprechen 22 Tramhaltestellen bereits den Vorgaben des BehiG. Ohnehin im Rahmen eines geplanten Vorhabens befinden sich weitere 45 Tram- und 47 Bushaltestellen.

Der Stadtrat wird voraussichtlich im kommenden Herbst über den Projektierungskredit befinden. Wird der Kredit vom Parlament bewilligt, so unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum.

Informationsdienst Stadt Bern

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