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24. August 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Kita-Kosten: Stadt will Familien mit tiefen Einkommen entlasten

Der Gemeinderat möchte Familien mit tieferen Einkommen finanziell stärker unterstützen, damit ihre Kinder in Kitas betreut werden können. Der allgemeine Zuschlag der Stadt soll darum für diese Familien erhöht und insgesamt einkommensabhängig gestaffelt werden. Die entsprechende Teilrevision des Betreuungsreglements schickt er nun in die Vernehmlassung.

Am 1. Januar 2021 hatte sich die Stadt dem kantonalen Betreuungsgutschein-System angeschlossen. Um die erwarteten Kostenerhöhungen für die Familien abzufedern, hat sie gleichzeitig Zusatzleistungen beschlossen. Die Auswirkungen des Wechsels wurden mit einem begleitenden Monitoring untersucht (siehe Kasten).

Die Kostenerhöhungen mit städtischen Zusatzleistungen abzufedern, ist aus der Sicht des Gemeinderates nicht gelungen. Das Monitoring hat gezeigt, dass Familien mit tieferen Einkommen weniger Betreuungsgutscheine in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist seit Anfang 2023 ein deutlicher Anstieg der Tarife feststellbar, weil die Kitas unter einem hohen Kostendruck leiden. Höhere Tarife belasten einkommensschwächere Familien stärker als Familien mit hohen Einkommen.

Gemeinderat sieht Handlungsbedarf

Der Zugang zur Bildung und die Chancengerechtigkeit sind Teil der Legislaturziele 2021-2024 des Gemeinderates. Dazu gehört, den Besuch einer Kita möglichst allen Kindern zugänglich zu machen. Denn die familienergänzende Betreuung ermöglicht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile. Zudem trägt sie zur Frühförderung der Kinder und damit zur Chancengerechtigkeit bei. Neben einem genügenden Platzangebot sind erschwingliche Elternbeiträge eine wichtige Voraussetzung, dass alle Kinder Zugang zum Betreuungsangebot haben.

Um einkommensschwächere Familien stärker zu entlasten, soll daher der städtische Zuschlag für sie erhöht und insgesamt einkommensabhängig gestaffelt werden. Vorgesehen ist, dass der Zuschlag für Familien mit einem massgebenden Einkommen bis 43'000 Franken von 11 auf 31 Franken pro Betreuungstag erhöht wird. Für höhere Einkommen soll er linear abgestuft und neu nur noch bis zu einem maximalen massgebenden Einkommen von 120'000 Franken ausbezahlt werden. Bisher gibt es den pauschalen Zuschlag der Stadt von 11 Franken pro Betreuungstag bis zu einem Einkommen von 160'000 Franken.

Umsetzung ohne Mehrkosten

Gleichzeitig soll der Zuschlag für Kinder unter zwölf Monaten von maximal 50 auf maximal 20 Franken reduziert werden. Denn die Tarife für die Bébés wurden entgegen den Erwartungen nur moderat erhöht.

Dank der Ersparnis beim «Bébézuschlag» und dem tieferen Grenzwert beim maximalen Einkommen können die vorgeschlagenen Änderungen voraussichtlich ohne Mehrkosten gegenüber dem heutigen System umgesetzt werden. Nicht betroffen von den Anpassungen ist die Mahlzeitenvergünstigung.

Vorschlag geht in die Vernehmlassung

Der Gemeinderat unterbreitet die geplante Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern (Betreuungsreglement; FEBR) im Rahmen einer Vernehmlassung bis Ende Oktober 2023 interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit, bevor sie vom Stadtrat behandelt wird. Gleichzeitig legt er dem Stadtrat den Monitoringbericht vor.

Monitoring zur Umsetzung des kantonalen Betreuungsgutscheinsystems

Das Monitoring wurde im Zeitraum Januar 2021 bis April 2023 vom unabhängigen Forschungs- und Beratungsbüro INFRAS im Auftrag von Familie & Quartier Stadt Bern (FQSB) durchgeführt. Anlass war der Wechsel vom städtischen zum kantonalen Betreuungsgutschein-System und die Einführung der damit verbundenen städtischen Zusatzleistungen. Im Zentrum standen die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Nachfrageentwicklung, die Tarife und die von den Eltern getragenen Kosten wie auch auf die Arbeitsbedingungen und die Qualität in städtischen und privaten Kindertagesstätten.

Das Monitoring zeigt ein gestiegenes Platzangebot in den Kitas bei gleichzeitig sinkender Nachfrage. In Schulkreisen mit höherer sozialer Belastung wie Bethlehem und Bümpliz stagniert das Angebot jedoch.

Familien mit massgebendem Einkommen bis 70'000 Franken haben weniger Betreuungsgutscheine in Anspruch genommen. Am deutlichsten zeigt sich dies bei Familien mit einem Einkommen bis 10'000 Franken und Familien, die Sozialhilfe beziehen.

Mit der Freiheit der Tarifgestaltung im kantonalen System ist auch der Kostendruck auf die Kitas gestiegen. Gleichzeitig sind die Elternbeiträge angestiegen. Fast zwei Drittel der befragten Eltern empfinden die finanzielle Belastung als eher stark oder sehr stark.

Die Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des FEBR sind hier aufgeschaltet: www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

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