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19. Dezember 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Konzept für einen hindernisfreien öffentlichen Raum

Alle öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs müssen bis spätestens 2023 so ausgestattet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie selbständig benützen können. Dies bestimmt das Behindertengleichstellungsgesetz. Für die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts «Hindernisfreier öffentlicher Raum» hat der Gemeinderat eine Projektorganisation eingesetzt und einen Kredit von 150‘000 Franken gesprochen.

Am 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft getreten. Dieses hat zum Zweck, Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen, aber auch älteren Menschen erleichtern, selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Das BehiG gilt namentlich für jene öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, für die eine Bewilligung zum Bau oder zur Erneuerung erteilt wird. Und es gilt für Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs: Bestehende Bauten und Anlagen sowie die Fahrzeuge müssen spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten des BehiG, also Ende 2023, behindertengerecht ausgestattet sein.

Breit abgestützte Projektorganisation
Das Behindertengleichstellungsgesetz betrifft somit den grössten Teil des öffentlichen Raums. Es ist Aufgabe des jeweils zuständigen Gemeinwesens, auf zweckdienliche Weise die Zugänglichkeit für behinderte Personen zu ermöglichen. Die besondere Herausforderung besteht darin, behindertengerechte Lösungen zu finden, die möglichst nicht den Interessen und Bedürfnissen anderer Anspruchsgruppen (wie beispielweise des Fuss- und Veloverkehrs) widersprechen. Es ist deshalb unerlässlich, die zu erarbeitenden Lösungen, Konzepte und Massnahmen breit abzustützen.

In der Stadt Bern wird nun zu diesem Zweck bis Mitte 2015 ein Umsetzungskonzept «Hindernisfreier öffentlicher Raum» entwickelt. Der Gemeinderat hat dafür eine Projektorganisation eingesetzt, in der alle betroffenen Verwaltungsstellen, aber auch alle interessierten externen Fachstellen vertreten sind, insbesondere die Behindertenorganisationen. In diesem Rahmen werden Massnahmenpakete für folgende fünf Themenfelder erarbeitet: Verkehrsraum, Öffentlicher Verkehr / Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Baustellen sowie Park- und Grünanlagen.

Was bisher unternommen wurde
Die Stadt Bern engagiert sich schon seit langem in der Behindertengleichstellung. So hat der Gemeinderat im September 2009 die Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geschaffen, die nach dreijähriger Pilotphase im vergangenen Februar definitiv eingeführt wurde. Seit dem Jahr 2002 sind im ganzen Stadtgebiet 1‘750 Trottoirs abgesenkt worden. Dies erleichtert Menschen im Rollstuhl und solchen mit einer Gehbehinderung die Benutzung des öffentlichen Raums.

Bei aktuellen Bauprojekten wie jüngst der Gesamtsanierung Marktgasse werden die Anliegen der Behindertenorganisationen nach Möglichkeit umgesetzt: Die 24 Zentimeter hohe Haltekante bei der Haltestelle Bärenplatz ermöglicht den niveaugleichen Einstieg ins Tram. Weiter sind unter anderem Grundlagen zur taktil-visuellen Markierung im öffentlichen Raum entwickelt worden, und bei der Platzierung und Gestaltung von Werbeträgern werden explizit die Bedürfnisse von sehbehinderten Menschen berücksichtigt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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