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19. September 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Konzept und Kredite zur Einführung der Containerpflicht

Der Gemeinderat hat ein angepasstes Konzept zur Einführung der Containerpflicht zuhanden des Stadtrats genehmigt. Ziel ist, mit einem pragmatischen, flexiblen und gestaffelten Vorgehen möglichst rasch möglichst grosse Abfallmengen in Containern zu entsorgen. Auf eine Farbsack-Abfuhr will der Gemeinderat verzichten. Für die Umsetzungsplanung der angepassten Containerpflicht und die Ausarbeitung der nötigen Teilrevision des Abfallreglements beantragt er dem Stadtrat einen Kredit von einer Million Franken und für die rasche und freiwillige Ausstattung von Privatliegenschaften mit Containern einen Kredit von 1,1 Millionen Franken.

Bei der Vorbereitung zur Umsetzung der ursprünglich geplanten Einführung eines Farbsack-Trennsystems zeigte sich, dass dieses nicht wie vorgesehen eingeführt werden kann. In der Folge beauftragte der Stadtrat den Gemeinderat am 30. Mai 2024, die ursprüngliche Vorlage in zwei separate Geschäfte zur Farbsack-Abfuhr und zur Containerpflicht aufzutrennen, deren Machbarkeit zu klären und ihm dazu Bericht zu erstatten beziehungsweise entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.

Gesundheitsschutz für Mitarbeitende und Entlastung der Quartiersammelstellen

Die Umsetzung der Containerpflicht ist dem Gemeinderat ein wichtiges Anliegen. Die Entsorgung von Kehricht und Papier und Karton in Containern bringt zahlreiche Vorteile. In erster Linie dient sie dem Gesundheitsschutz der Belader*innen, sie entlastet die Quartierentsorgungsstellen und ermöglicht eine Entsorgung rund um die Uhr vor dem Haus. Gleichzeitig lässt sich die Problematik der aufgerissenen Kehrichtsäcke beseitigen.

Deshalb soll mit dem nun vorliegenden angepassten Konzept für die Abfuhr grundsätzlich eine Pflicht zur Bereitstellung in Containern gelten. Dies sofern auf dem jeweiligen Grundstück ausreichend Platz vorhanden ist und die Bestimmungen des städtischen Baureglements zum Vorgarten und zum Vorland sowie die übergeordneten Vorgaben zum Erhalt des Stadtbilds eingehalten werden können.  Können auf dem Grundstück aufgrund der Platzverhältnisse oder der oben genannten Vorgaben keine Container gestellt werden, müssen die Hauseigentümer*innen grundsätzlich eine Ersatzabgabe bezahlen. Für solche Fälle werden aber sukzessive Möglichkeiten für Containerstandorte im öffentlichen Raum angeboten. Fernziel ist, dass in der Stadt dereinst möglichst alle Liegenschaften mit Container ausgestattet werden können.

Flexible Übergangsfrist

Eine Verpflichtung zur Nutzung von Containern auf dem eigenen Grundstück kommt gemäss dem angepassten Konzept erst nach einer Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren ins Spiel. Während dieser Übergangsfrist können sich die Grundeigentümer*innen frei entscheiden, ob sie bereits Container nutzen oder eine Ersatzabgabe bezahlen wollen.

«Jeder Container zählt», sagt Matthias Aebischer, Direktor für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. «Mit einem flexiblen und pragmatischen Vorgehen, wollen wir möglichst rasch möglichst viele Container ausliefern.» Container werden kostenlos an die Hauseigentümerschaften abgegeben. Wenn sich mehrere Liegenschaften auf einen gemeinsamen Platz einigen, soll dies möglich sein und mit einer einmaligen Entschädigung gefördert werden.

Schrittweise Einführung

In einem ersten Schritt soll der Stadtteil III (Mattenhof-Weissenbühl) mit kostenlosen Containern ausgestattet werden – dies, weil dort die Verhältnisse aufgrund der bisherigen Arbeiten bekannt sind. Die übrigen Stadtteile werden parallel und basierend auf den Erfahrungen im Stadtteil III evaluiert und dort, wo es die Grundeigentümer*innen wollen, schrittweise mit Containern ausgestattet. Zuerst werden jeweils jene Liegenschaften mit Containern beliefert, für die ein geeigneter Standort auf privatem Grund zweifelsfrei festgelegt werden kann. In einem zweiten Schritt folgen komplexere Fälle, die zusätzliche Prüfungen erfordern.

Die Einführung einer allfälligen Containerpflicht im Stadtteil I (Innere Stadt) ist aufgrund von dessen Qualitäten als UNESCO-Weltkulturerbe sowie der engen Platzverhältnisse nicht Teil des aktuellen Konzepts und wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

Revision des Abfallreglements

Für die Einführung der Containerpflicht müssen Anpassungen am aktuell geltenden Abfallreglement vorgenommen werden. Diese Änderungen werden dem Stadtrat voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 unterbreitet. Bis dahin werden nur Privatliegenschaften mit Gratis-Containern ausgestattet, bei denen die örtlichen Gegebenheiten die Platzierung von Containern auf Privatgrund im Sinne des vorliegenden Konzepts erlauben und bei denen der Wille zur Verwendung der Container vorhanden ist.

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat für die Umsetzungsplanung und die Ausarbeitung der Teilrevision des Abfallreglements einen Kredit von einer Million Franken und für die rasche und freiwillige Ausstattung von Privatliegenschaften mit Containern einen Kredit von 1,1 Millionen Franken.

Verzicht auf Farbsack-Abfuhr

Die vertiefte Prüfung der Machbarkeit einer eigenen Farbsack-Abfuhr hat ergeben, dass eine solche nicht wirtschaftlich umgesetzt werden kann und sich auch bezüglich Ökobilanz gegenüber heute keine klaren Verbesserungen ergeben. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat deshalb auf eine eigenständige Farbsack-Abfuhr zu verzichten. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments wird der laufende Pilotversuch spätestens per Ende März 2026 beendet.

Bevölkerungsumfrage «Entsorgungssystem Stadt Bern» von gfs.bern

Im Rahmen einer Bevölkerungsumfrage zur Entsorgungssituation in der Stadt Bern konnten sich die Befragten auch dazu äussern, wie sie grundsätzlich zur Entsorgung in Containern stehen. Dabei zeigte sich, dass 81 Prozent diese Art der Entsorgung als «sehr gut» oder «eher gut» beurteilen. Als grösste Vorteile nannten die Befragten den Schutz vor zerrissenen Abfallsäcken und dass Abfälle generell nicht auf die Strasse gehören. Die generelle Einstellung zum Abfallentsorgungssystem in der Stadt Bern ist positiv: Für 95 Prozent der Befragten funktioniert die Kehrichtabfuhr im Alltag «eher gut» bis «sehr gut».

Gemeinderat der Stadt Bern

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