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21. September 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Kredit für die hindernisfreie Umgestaltung der ÖV-Haltestellen

In der Schweiz müssen die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs so ausgestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Rollstuhl oder Rollator autonom genutzt werden können. Das verlangt das Eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz. Bei 146 Haltestellen in der Stadt Bern wird die Anpassung im Rahmen von Gesamtprojekten erfolgen. Um weitere 94 Bus- und Tramhaltestellen prioritär anpassen zu können, hat der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten einen Rahmenkredit von 67,5 Millionen Franken genehmigt.

Gemäss Eidgenössischem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe ein- und aussteigen können. Dazu werden die Haltekanten erhöht, sodass ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg in die öffentlichen Verkehrsmittel möglich ist. Die hindernisfreie Ausgestaltung der Haltestelle umfasst ebenso Anpassungen zugunsten von Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen. Die Umgestaltungen für niveaugleiches Ein- und Aussteigen kommen nicht allein Menschen mit Behinderung zugute, sondern auch Senior*innen, Eltern mit Kinderwagen und Reisenden mit Gepäck.

Prioritäre Umgestaltung von 94 Haltekanten

Von den zurzeit 408 Bus- und Tramhaltestellen in der Stadt Bern sind deren 89 bereits nach den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes ausgestaltet und deren 146 werden im Zuge von geplanten Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekten angepasst: In diesen Fällen ist die Anpassung der ÖV-Haltestelle Teil eines Gesamtprojekts; die hindernisfreie Anpassung dieser Haltestellen wird über die entsprechenden Projektkredite finanziert.

94 weitere Haltestellen weisen eine hohe Fahrgastfrequenz auf, sind wichtige Umsteigeorte und/oder liegen in direkter Nähe einer Alters-, Behinderten- oder Bildungsinstitution. Ihre hindernisfreie Umgestaltung hat eine entsprechend hohe Priorität – das wird auch von den Behindertenfachverbänden so eingeschätzt. Weil zudem im Perimeter dieser Haltestellen keine mittelfristigen Sanierungs- oder Neugestaltungsprojekte geplant sind, erfolgt ihre hindernisfreie Umgestaltung im Rahmen eines eigenständigen Projekts.

Abstimmung über Rahmenkredit

Der Gemeinderat hat für die hindernisfreie Umgestaltung der 94 ÖV-Haltestellen zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten der Stadt Bern einen Rahmenkredit in der Höhe von 67,5 Millionen Franken genehmigt. Darin enthalten ist auch ein vom Parlament bewilligter Projektierungs- und Realisierungskredit in der Höhe von 6,1 Millionen Franken, mit dem wichtige bautechnische und baurechtliche Grundlagen erarbeitet und vier Pilothaltestellen umgestaltet wurden.

Die 94 ÖV-Haltestellen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt; entsprechend müssen für ihre Umgestaltung jeweils separate Einzelprojekte erarbeitet werden. Die einzelnen Projekte sollen vom Gemeinderat bewilligt werden. Dieses Vorgehen ist angesichts des grossen Umfangs der Massnahmen sinnvoll und effizient. Der Stadtrat soll alle zwei Jahre über den Stand des Rahmenkredits und die realisierten Projekte orientiert werden.

Die Volksabstimmung über den Rahmenkredit findet voraussichtlich im März 2024 statt.

Weitere Informationen:

Vertiefende Informationen zur BehiG-gerechten Umgestaltung von ÖV-Haltestellen sind hier zu finden – darunter ein Projektvideo sowie eine Sammlung von Fragen zum Projekt.

Dokumente

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 311.5 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

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