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30. Januar 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Liberale Leitlinien für Gastro-Aussenbereiche verabschiedet

Der Gemeinderat hat die Leitlinien für die Gestaltung von Aussenflächen von Gastronomiebetrieben in Bern überarbeitet. Die Vorgaben werden den aktuellen Bedürfnissen angepasst, wobei das Stadtbild weiter bewahrt werden soll. Die Leitlinien treten am 1. Februar 2020 in Kraft.

Die bisherigen Leitlinien für sogenannte Wirtschaftsgärten und Mobiliar im öffentlichen Raum sind nicht mehr zeitgemäss. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, diese den heutigen Gegebenheiten, Anliegen und Bedürfnissen anzupassen. Die neue Bezeichnung «Leitlinien für gastgewerbliche Bewirtschaftungsflächen im öffentlichen Raum» verdeutlicht, dass lediglich die gastronomischen Flächen im öffentlichen Raum geregelt werden. Die neuen Leitlinien treten per 1. Februar 2020 in Kraft.

Bei der Anpassung wurden einerseits die Bedürfnisse und Interessen der Gäste und der Gastronomiebetreibenden berücksichtigt. Andererseits wurde darauf geachtet, dass das Berner Stadtbild erhalten bleibt. Die neuen Leitlinien entsprechen der gelebten Praxis und erhöhen die unternehmerische Handlungsfreiheit.

Mehr Möglichkeiten in der Gestaltung

Der Gemeinderat stellt fest, dass vor allem in den warmen Jahreszeiten das Bedürfnis nach einer Nutzung des Aussenraumes durch Gastronomiebetriebe gross ist. Mit der zunehmenden «Mediterranisierung» ist auch eine flexiblere Einrichtungsgestaltung, beispielsweise mit Bistrotischen, Stehtischen oder Lounge-Möbeln sehr gefragt. Neu kann nun zum Beispiel jeder Betrieb, der über eine bewilligte Aussenbewirtungsfläche verfügt, eine Buffetanlage betreiben oder Barelemente aufstellen. Dies sofern gewisse Voraussetzungen, wie unter anderem die Gestaltungs- oder Hygienevorschriften, eingehalten werden.

Gemeinderat Stadt Bern

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