Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

27. Juli 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Mietzinserhöhung für städtische Wohnungen

Die Mietzinse für städtische Wohnungen werden per 1. Dezember 2023 um durchschnittlich rund 6 Prozent erhöht. Grund dafür sind die Erhöhung der Referenzzinssatzes, die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise sowie die allgemeine Kostensteigerung. Von der aktuellen Erhöhung ausgeschlossen sind Wohnungen im Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)».

Am 1. Juni 2023 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den hypothekarischen Referenzzinssatz von 1,25 auf 1,5 Prozent angehoben. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Es handelt sich dabei um die erste Erhöhung des Referenzzinssatzes seit dessen Einführung im Jahr 2008.

Erstmals steigende Mietzinse seit 2008

Die städtischen Wohnungen gehören zum Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds). Der Fonds ist eine gemeindeeigene Unternehmung mit Sonderrechnung und verzinst sein Kapital als jährliche «Gewinnausschüttung» an die hoheitliche Stadt. Seit der Einführung des Referenzzinssatzes 2008 hat der Fonds bei jeder Zinsreduktion die Mietzinsen für die städtischen Wohnungen automatisch gesenkt.

Die Betriebskommission des Fonds hat nun entschieden, die Mietzinsen für die städtischen Wohnungen per 1. Dezember 2023 gestützt auf den Referenzzinssatz von 1,5 Prozent und die Teuerung der vergangenen Jahre zu erhöhen. Davon ausgenommen sind derzeit noch Wohnungen im Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)», welche an armutsgefährdete und armutsbetroffene Personen/Familien vermietet werden. Die betroffenen Haushalte wurden heute schriftlich über die Anpassung informiert.

Insgesamt werden von den rund 2'400 städtischen Wohnungen ungefähr 1'450 Mietparteien eine Mieterhöhung erhalten. Neben der Anpassung an den erhöhten Referenzzinssatz beinhaltet die Erhöhung auch eine Angleichung an den Landesindex der Konsumentenpreise sowie eine allgemeine Kostensteigerung. Insgesamt steigen damit die Mieten der betroffenen Wohnungen um durchschnittlich 6,2 Prozent. Die Mietzinsen der Fondswohnungen sind auch nach der Anpassung im Vergleich mit ortsüblichen Mietzinsen als moderat zu bezeichnen.

Steigende Finanzierungskosten

«Die Mietzinserhöhung ist bedauerlich, aber leider unausweichlich», sagt Michael Aebersold, städtischer Finanzdirektor und Präsident der Betriebskommission des Fonds. «Uns ist bewusst, dass die Erhöhung in einer angespannten Situation erfolgt, in welcher das Wohnungsangebot knapp und die Preise in vielen Lebensbereichen hoch sind.»

Gleichwohl hat der Fonds den Auftrag die Verwaltung des Finanzvermögens der Stadt Bern wirtschaftlich zu betreiben. Mit dem Ende der Negativzinsen sind die Finanzierungskosten für den Fonds gestiegen. Bei geplanten Neugeldaufnahmen von 40 Millionen Franken steigen die budgetierten Zinskosten 2024 gegenüber dem Budget 2023 von 200’000 Franken auf 1,2 Millionen Franken. Ohne Erhöhung der Mietzinsen könnte der Fonds längerfristig seinen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile