Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

9. April 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Städtischen Fahrzeugpark optimieren

Nachhaltiges Flottenmanagement für Personenwagen

Der Gemeinderat hat im Grundsatz entschieden, für die Personenwagen der Stadtverwaltung ein nachhaltiges Flottenmanagement einzuführen und Car-Pooling-Varianten zu prüfen. Er verspricht sich damit Kosteneinsparungen beim Betrieb der fast 130 städtischen Personenwagen und eine Reduktion der Treibhausgasemissionen. Weiter legt der Gemeinderat für Ersatz- und Neubeschaffungen von Personenwagen per 1. Juli 2015 einen maximalen Grenzwert von 95 Gramm CO2/km fest. Ziel ist, den Grenzwert in den kommenden Jahren sukzessive zu senken.

Der Betrieb der fast 130 Personenwagen der Stadtverwaltung verursacht jährliche Vollkosten von rund einer Million Franken und CO2-Emissionen von rund 186 Tonnen. Um Kosten zu sparen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, möchte der Gemeinderat den Betrieb der Personenwagen optimieren. Er hat daher im Grundsatz beschlossen, ein nachhaltiges Flottenmanagement einzuführen.

Grosses Optimierungspotential vorhanden
Der Kauf und Betrieb städtischer Personenwagen erfolgt heute dezentral und unkoordiniert. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Fahrzeuge nur selten von mehreren Dienststellen gebraucht werden und im Durchschnitt tiefe Laufleistungen aufweisen. Der vorhandene grosse Markenmix führt zu hohen Unterhalts- und Betriebskosten und verunmöglicht bessere Einkaufskonditionen durch Einkaufsbündelung. Eine verwaltungsinterne Analyse kommt zum Schluss, dass durch gezielte Pooling-Massnahmen (Reduktion um 15 Fahrzeuge) und ein stadtweites Flottenmanagement noch näher zu bestimmende Einsparungen erreicht werden können.

Nächste Prüfungsschritte ausgelöst
Ausgehend von seinem Grundsatzentscheid für ein Flottenmanagement hat der Gemeinderat die zuständigen Verwaltungseinheiten unter anderem beauftragt, geeignete Flottenmanagement-Varianten zur Kosten-, Prozess- und Flottenstrukturoptimierung zu vertiefen und einen Vorschlag für eine verbindliche Flottenstrategie zu erarbeiten.

Mit einem weiteren Entscheid hat der Gemeinderat für Ersatz- und Neubeschaffungen von Personenwagen ab 1. Juli 2015 einen maximalen Emissionsgrenzwert von 95 Gramm CO2/km festgelegt. Dieser Wert liegt 35 Gramm unter dem ab 2015 geltenden CO2-Flottendurchschnitt für Autoimporteure und wird periodisch durch den Gemeinderat neu festgelegt. Das Ziel des Gemeinderates ist es, den Emissionsgrenzwert beim Fahrzeugpark regelmässig zu überprüfen und sukzessive zu senken. Zudem will die Stadtregierung prüfen, inwieweit bei der Ersatz- und Neubeschaffung von Personenwagen auf Elektrofahrzeuge und E-Bikes umgestiegen werden kann.

Informationsdienst Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile