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1. Juli 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Naturgefahren: Öffentliche Auflage zum Gassner-Areal

Im Rahmen der Erarbeitung des Naturgefahrenplans hatte der Gemeinderat den Abschnitt Uferweg 42–58 (Gassner-Areal) ausgeklammert, weil dessen Gefährdung vor Hochwasser und Hangmuren vertieft abzuklären war. Die entsprechenden Fachgutachten liegen nun vor und kommen zum Schluss, dass den zu erwartenden Naturgefahren mit Schutzmassnahmen wirksam begegnet werden kann. Damit das Gassner-Areal vor diesem Hintergrund in der Bauzone belassen werden kann, ist eine geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Uferweg 42–58 notwendig. Der Gemeinderat hat die Planungsvorlage nun zuhanden der öffentlichen Auflage beschlossen. Diese dauert vom 2. Juli 2020 bis 7. August 2020. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Auflagezeit unter www.bern.ch/auflagen heruntergeladen oder während der Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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