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20. September 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Neue Tempo-30-Abschnitte in der Stadt Bern

Auf diversen Strassen in der Stadt Bern sollen noch dieses Jahr Tempo-30-Abschnitte geplant und ab 2019 eingeführt werden. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Damit sollen Lücken im Tempo-30-Netz geschlossen und zusätzliche Quartiere beruhigt werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, auf den folgenden Strassenabschnitten Tempo 30 einzuführen: Engestrasse, Länggassstrasse inklusive Falkenplatz, Alte Murtenstrasse, Mattenhofstrasse, Monbijoustrasse, Bolligen- und Nussbaumstrasse, Schermenweg, Klösterlistutz, Stauffacherstrasse, Bümplizstrasse, Eymatt- und Murtenstrasse sowie Morgenstrasse. Dabei sind die genauen Abschnitte in der Projekterarbeitung zu definieren. Der Gemeinderat hat die neuen Tempo-30-Abschnitte in einem Paket zusammengeführt, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Neben diesem «Paket 2018» wird die Einführung von Tempo 30 im Rahmen von anderen Projekten auch auf weiteren Abschnitten geprüft, so zum Beispiel auf der Marzilistrasse, der Marienstrasse, der Stadtbachstrasse oder der Sandrainstrasse.

Mehr Sicherheit und weniger Lärm

In der Stadt Bern sind knapp zwei Drittel des Strassennetzes ­– ohne Autobahn – verkehrsberuhigt. Dabei gilt auf 189 Kilometern Tempo 30 und in den Begegnungszonen auf 24 Kilometern Tempo 20. Die vom Gemeinderat beschlossenen Massnahmen erfüllen einerseits die Lärmschutzverordnung des Bundes, steigern aber auch die Verkehrssicherheit. In seinem richtungsweisenden Urteil vom 2. März 2018 (1C_11/2017) hat das Bundesgericht bestätigt, dass Tempo 30 als Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit zweckmässig sei, sofern ein Gefahrenpotential bestehe bzw. insbesondere die Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verringert werden könne. Mit den beschlossenen Massnahmen können zudem Lücken im Tempo-30-Netz der Quartierverbindungs- und Quartierstrassen geschlossen werden.

Umsetzung erfolgt ab 2019

Sofern die Tempo-30-Abschnitte mit einfachen Massnahmen (insbesondere Signalisation und Markierung) umgesetzt werden können und im Publikationsverfahren keine Einsprachen eingehen, sollten diese Abschnitte voraussichtlich bis im Herbst 2019 realisiert werden können. Für die Projektierung und Umsetzung dieser Abschnitte sowie für Nachbesserungsmassnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 auf der Schosshaldenstrasse hat der Gemeinderat einen Kredit von 300‘000 Franken gesprochen. Für sieben der neuen Tempo-30-Abschnitte können Bundessubventionen beantragt werden, sofern die gesetzlich geforderten Lärmreduktionen erreicht werden.

Gemeinderat Stadt Bern

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