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17. Dezember 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Neuer Richtplan für sichere und attraktive Fusswege

Der neue Richtplan Fussverkehr hat zum Ziel, die Stadt Bern für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiv zu gestalten und ihnen lückenlose und sichere Wege zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat den Richtplan nun zur Vorprüfung an den Kanton genehmigt.

Bern ist eine Stadt der kurzen Wege. Entsprechend attraktiv ist es, sich hier zu Fuss fortzubewegen. Damit Bern eine fussgängerfreundliche Stadt bleibt und das Angebot in diesem Bereich noch verbessern kann, wurde der Richtplan Fussverkehr überarbeitet. Der Gemeinderat hat ihn zuhanden der Vorprüfung durch den Kanton verabschiedet. Der Fussverkehr bildet zusammen mit dem Veloverkehr und dem öffentlichen Verkehr die Grundpfeiler einer stadtverträglichen Mobilität.

Über 100 konkrete Massnahmen

Der heute gültige Richtplan Fussverkehr stammt aus dem Jahr 1999. Der neue Richtplan ist stärker darauf ausgerichtet, dass auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen von einem lückenlosen und sicheren Fusswegnetz profitieren können. Er enthält insgesamt 106 konkrete Massnahmen und deren Priorisierung. Das Umsetzungsprogramm wird dem Stadtrat alle zwei Jahre vorgelegt. Folgende acht Schlüsselmassnahmen wurden definiert:

  • Fussgängerfreundliche Innenstadt
  • Aarezugänge Länggasse
  • Fusswegverbindung Gaswerkareal
  • Neugestaltung Helvetiaplatz
  • Fusswegverbindung Botanischer Garten – Rosengarten
  • Fuss- und Veloverbindung Europaplatz – Weyermannshaus Ost – Murtenstrasse
  • Attraktivierung Fussweg Fellergut – Station Bümpliz Nord – Tscharnergut
  • Fuss- und Velobrücke Breitenrain-Länggasse 

Mehr Sicherheit und Qualität für den Fussverkehr

Mit den acht Schlüsselmassnahmen plus 45 Massnahmen erster Priorität sollen Wegnetzlücken geschlossen werden, die Qualität des Wegnetzes gesteigert und die Sicherheit auf den Fusswegen deutlich erhöht werden. Ein besonderes Augenmerk gilt hier dem Nebeneinander von Fussgängern und Velofahrenden. Im Richtplan ist als Ziel festgehalten, dass Fuss- und Veloverkehr grundsätzlich baulich zu trennen sind. In Begegnungs- und Mischverkehrszonen – in denen das Nebeneinander von Fuss- und Veloverkehr erwünscht ist – hat der Fussverkehr Vortritt. In den nächsten Jahren werden zudem die Wanderwege schwerpunktmässig überprüft.

Genehmigung durch den Kanton

Nach der nun folgenden Vorprüfung durch den Kanton wird der neue Richtplan Fussverkehr dem Gemeinderat im Verlauf 2019 zum Beschluss unterbreitet und durch den Kanton genehmigt werden können. Danach wird der Gemeinderat wieder über ein zeitgemässes Planungsinstrument verfügen, um die Stadt Bern für Fussgängerinnen und Fussgänger noch attraktiver und sicherer zu gestalten.

Zum Richtplan

Im Richtplan Fussverkehr sind neben konkreten Massnahmen auch detaillierte Ziele formuliert, die es bei der Planung, Realisierung, dem Betrieb und Unterhalt von Wegen und Strassen aus der Optik des Fussverkehrs zu beachten gilt. Der Richtplan wurde vorgängig in eine öffentliche Mitwirkung geschickt, die rege genutzt wurde. Grossmehrheitlich wurden die Massnahmen unterstützt und es konnten zahlreiche Anregungen zusätzlich aufgenommen werden. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind in einem gesonderten Bericht zusammengefasst. Der Richtplan ist nach seiner Genehmigung durch den Kanton nur für die Behörden verbindlich. Für die Allgemeinheit oder für bestimmte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden allein durch den Richtplan keine verbindlichen Rechte und Pflichten geschaffen.

Gemeinderat Stadt Bern

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