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27. August 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Kita-Reglement gilt ab Januar 2021

Das Kita-Betreuungsreglement wurde vom Stadtrat am 11. Juni 2020 verabschiedet. Nun hat der Gemeinderat die Verordnung dazu beschlossen und setzt die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2021 in Kraft. Damit ergeben sich verschiedene Änderungen gegenüber dem bisherigen Betreuungsgutscheinsystem.

Bisher bezahlte die Stadt pro Betreuungstag einen Fixzuschlag von acht Franken zum vom Kanton geforderten Betrag. Neu gilt ein allgemeiner Zuschlag von elf Franken pro Tag, da die kantonale Abgeltung um drei Franken reduziert wird. Durch die Aufhebung der Tarifobergrenze für Kitas müssen besonders Eltern von Kindern unter einem Jahr mit höheren Tarifen rechnen. Zur Abfederung dieser Mehrkosten hat der Stadtrat einen Zuschlag für Säuglinge beschlossen, der abhängig vom Einkommen berechnet wird.

Wie bisher sollen Eltern in der Stadt Bern auch bei einem minimalen nachgewiesenen Betreuungsbedarf von fünf Prozent, also wenn die Eltern zusammen ein Arbeitspensum von 105 Prozent oder ein alleinerziehender Elternteil ein Pensum von 5 Prozent belegen, bereits in den Genuss eines Betreuungsgutscheins kommen. Zudem können sich alle Eltern – gegenüber dem tatsächlich ausgewiesenen Anspruch – maximal einen zusätzlichen Tag pro Woche vergünstigen lassen.

Freiwilligenarbeit aufgewertet

Mit der Umsetzung des totalrevidierten Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern werden Eltern auch ehrenamtliche und freiwillige Arbeit für die Bemessung eines Betreuungsgutscheins geltend machen können. Sie wird gleichwertig behandelt wie Erwerbsarbeit oder eine anerkannte Ausbildung. Zudem können in der Stadt Bern wohnende Eltern ihre Kinder ab 2021 mit einem Betreuungsgutschein auch in einer Kita oder bei einer Tagesfamilienorganisation in einer anderen Gemeinde im Kanton Bern vergünstig betreuen lassen. Die Stadt kann neu alle ausgestellten Betreuungsgutscheine im Lastenausgleich Sozialhilfe des Kantons abrechnen. Bisher begrenzte der Kanton die Zahl der vergünstigten Kinderbetreuungsplätze pro Gemeinde.

Verzögerte Einführung wegen Corona

Ursprünglich sollten die neuen Regelungen bereits per August 2020 umgesetzt werden. Aufgrund des Corona-Lockdowns hat sich die Einführung verzögert. Deshalb mussten alle Erziehungsberechtigten vor Schuljahresbeginn noch einmal ein Gesuch nach alten Vorgaben einreichen. Per Januar 2021 müssen nun alle Betreuungsgutscheine neu berechnet werden. Die Eltern werden jedoch nur ein Gesuch stellen müssen, wenn sie eine Veränderung in der Betreuung ihrer Kinder vornehmen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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