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11. Juli 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Öffentliche Auflage: Urbanes Wohnen auf dem Gangloff-Areal

Auf dem Gangloff-Areal soll eine nutzungsdurchmischte Überbauung mit 160 bis 180 urbanen Wohnungen entstehen. Das Vorhaben ergänzt das bereits realisierte Zentrum Europaplatz. Der Gemeinderat hat die neue Überbauungsordnung und die geringfügige Änderung der bestehenden Zone mit Planungspflicht Gangloff zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Beide Instrumente liegen in Kompetenz des Gemeinderats und erfordern keine Volksabstimmung.

Die Eigentümerschaft beabsichtigt, die zurzeit zwischengenutzten Gebäude auf dem Gangloff-Areal beim Europaplatz durch einen nutzungsdurchmischten Neubau für Gewerbe, Dienstleistungen und vor allem Wohnen zu ersetzen. Die Überbauungsordnung (UeO) Gangloff bildet die planungsrechtliche Grundlage für diese Weiterentwicklung des Areals. Sie basiert auf einem Richtkonzept, das im Rahmen eines Workshopverfahrens erarbeitet wurde. Die bestehende Zone mit Planungspflicht (ZPP) Gangloff aus dem Jahre 1997 muss dafür geringfügig geändert werden. Sowohl die geringfügige Änderung der ZPP wie auch der Erlass der Überbauungsordnung liegen in Kompetenz des Gemeinderats und erfordern keine Volksabstimmung. Der Gemeinderat hat nun beide Planungsinstrumente zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Aufwertung der Freiburgstrasse

Die erste Etappe der Umnutzung des Gangloff-Areals mit dem Europaplatz und dem direkt angrenzenden Zentrum Europaplatz konnte bereits 2014 realisiert werden. Mit der vorliegenden Planung wird die Arealentwicklung abgeschlossen. Sie sieht ein städtebauliches Pendant zum Zentrum Europaplatz vor und wertet die Situation entlang der Freiburgstrasse wesentlich auf. Die Höhe der neuen Überbauung und eine Baumallee nehmen die Situation auf der gegenüberliegenden Strassenseite auf und fassen den Strassenraum neu. Zudem sollen publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss zur Belebung beitragen.

Innenverdichtung

Das Vorhaben ist ein wesentlicher Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen. Es schafft in Einklang mit der ZPP Gangloff an hervorragend erschlossener Lage neuen Wohnraum. Vorgesehen sind rund 160 bis 180 urbane Eineinhalb- bis Dreizimmerwohnungen. Den Bewohnenden wird ein lärmgeschützter Innenhof zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Realisierbarkeit einer grösseren Spielfläche (zwingend ab 20 Familienwohnungen mit drei oder mehr Zimmern) im Innenhof ist planerisch nachgewiesen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens klärt die Stadt Bern, ob diese Spielfläche allenfalls ausserhalb des Areals realisiert werden kann. Da sich das Areal in einer Dienstleistungszone befindet, kommt die Wohn-Initiative zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus und der gemeinnützigen Wohnbauträger nicht zur Anwendung. Das Bauvorhaben wird voraussichtlich 2022 fertiggestellt sein.

Öffentliche Auflage

Die öffentliche Auflage dauert vom 11. Juli bis zum 22. August 2018. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Auflagezeit unter www.bern.ch/auflagen heruntergeladen oder während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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