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3. Mai 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Planung zur Weiterentwicklung der Siedlung Kirchacker

Die stark sanierungsbedürftige Siedlung Kirchacker im Westen von Bümpliz soll mit zeitgemässen Ersatzneubauten ersetzt werden. Dies ermöglicht eine ortsverträgliche Verdichtung und schafft mehr Wohnqualität. Weiterhin werden 90 Prozent der Wohnungen preisgünstig sein. Um diese Weiterentwicklung der Wohnstadt Bern zu ermöglichen, muss der Gemeinderat das Areal umzonen. Die entsprechende Planungsvorlage hat er zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 4. Mai bis 9. Juni 2023.

Die zwischen 1948 und 1951 erstellte Siedlung Kirchacker befindet sich zu grossen Teilen im Eigentum der gemeinnützigen Baugenossenschaft Pro Familia Kirchacker. Je eine Liegenschaft im Planungsperimeter gehören dem Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik und der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern sowie einer Privatperson. Der geplante Ersatz der Siedlung ist für die involvierten Grundeigentümerschaften eine einmalige Chance und deckt sich mit den Entwicklungsabsichten der Stadt Bern: Die Nachverdichtung des Areals mit zusätzlichem, qualitativ hochwertigem und grossmehrheitlich preisgünstigem Wohnraum unterstützt zentrale Ziele der Wohnstrategie sowie des Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Bern.

Ersatzneubau schafft mehr Potenzial

Der hohe Sanierungsbedarf der Bestandesbauten hat die Grundeigentümerschaften dazu bewogen, in einer Machbarkeitsstudie das künftige Nutzungs- und Entwicklungspotenzial zu untersuchen. Die Studie zeigt, dass eine Weiterentwicklung im Bestand mit Zwischenbauten und Raumschichterweiterungen nur wenig zusätzliche Wohnfläche generieren würde und nicht wirtschaftlich wäre. Die Kostenmieten erreichten nach der Sanierung ein ähnliches Niveau wie bei Neubauten, jedoch ohne deren Qualitäten. Die Studie kommt daher zum Schluss, dass ein Ersatz der bestehenden Siedlung die langfristig nachhaltigste Lösung ist. Die heutige Nutzfläche kann in quartierverträglicher Weise fast verdreifacht und das in die Jahre gekommene Wohnraumangebot an die heutigen Wohnbedürfnisse angepasst werden.

Nachhaltige Überbauung mit preisgünstigem Wohnraum

Diese Entwicklungsabsichten sind mit der heute gültigen Zonierung nicht umsetzbar. Der Gemeinderat möchte deshalb eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) erlassen. Zudem muss er den städtischen Baulinienplan geringfügig anpassen. Ziel der Zone mit Planungspflicht ist, eine starke, quartierverträgliche Verdichtung des Areals in hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität zu ermöglichen. Mit der Festsetzung einer Grünflächenziffer und von Gestaltungsvorschriften wird eine stark durchgrünte und klimaangepasste Überbauung mit einer hohen räumlichen Durchlässigkeit angestrebt. Kaltluftströme aus dem benachbarten Friedhof Bümpliz sollen weiterhin durch die Siedlung und das angrenzende Siedlungsgebiet fliessen können. Mindestens 90 Prozent der zukünftigen Wohnnutzung werden preisgünstig sein und dauerhaft in Kostenmiete vermietet. Angestrebt wird ein gemeinschaftlich orientiertes, familiengerechtes und generationenübergreifendes Wohnangebot. Zudem soll die vorgesehene etappierte Entwicklung des Areals der heutigen Bewohnerschaft einen sozialverträglichen Umzug innerhalb der Siedlung ermöglichen.

Volksabstimmung voraussichtlich 2025

Der Gemeinderat hat nun die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5 – Fröschmatt zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Diese dauert vom 4. Mai bis 9. Juni 2023. Die Vorlage erfordert eine Volksabstimmung, die für das erste Halbjahr 2025 geplant ist. Die geringfügige Anpassung des städtischen Baulinienplans liegt in Gemeinderatskompetenz.

Öffentliche Mitwirkung

Die öffentliche Mitwirkung zur Planungsvorlage Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5 – Fröschmatt dauert vom 4. Mai bis 9. Juni 2023. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder

Gemeinderat der Stadt Bern

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