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16. Oktober 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Polleranlage an der Bümplizstrasse wird ersetzt

Die Polleranlage in der Bümplizstrasse hat das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss ersetzt werden. Am kommenden Montag, 19. Oktober 2020, beginnen die Bauarbeiten. Sie dauern rund drei Wochen. In dieser Zeit ist die Polleranlage ausser Betrieb; die Durchfahrt für Berechtigte ist gewährleistet.

Die Polleranlage in der Bümplizstrasse hat eine wichtige Funktion zum Schutz des Quartiers vor Durchgangs-, Veranstaltungs- und Suchverkehr. Sie stammt aus dem Jahr 2006 und ist mittlerweile technologisch veraltet. Der Gemeinderat hat deshalb im Mai 2020 für deren Erneuerung einen Kredit von 210’000 Franken bewilligt.

Der Ersatz des Pollersystems erlaubt es, den aktuellen Stand der Technologie zu nutzen und die Anlage an die Fernüberwachung anzuschliessen. Zudem trägt ein an den beiden beweglichen Pollern angebrachtes Sicherungssystem dazu bei, Unfälle zu verhindern: Der Poller senkt sich beim Hebevorgang sofort, wenn eine Druckbelastung von mindestens 15 Kilogramm auf ihn einwirkt. Damit wird die grösstmögliche Betriebssicherheit für den Langsamverkehr und für Menschen im Rollstuhl erreicht. Zur Verkehrssicherheit tragen ausserdem die in beide Fahrtrichtungen ausgerichteten LED-Bodenleuchten bei.

Minimale Behinderungen während Bauzeit

Die Tiefbauarbeiten zum Ersatz der Anlage (Rückbau, Entwässerung, Verkabelung etc.) beginnen am Montag, 19. Oktober, und dauern rund zwei Wochen. Der anschliessende Einbau der Poller und die Inbetriebnahme der Informatikkomponenten nimmt eine weitere Woche in Anspruch, sodass die erneuerte Polleranlage voraussichtlich in der ersten Novemberwoche in Betrieb genommen werden kann. Während der Erneuerungsarbeiten ist die Anlage nicht in Betrieb. Für Berechtigte, den Anlieferverkehr und die Notfalldienste ist die Zufahrt aber jederzeit möglich.

Unverändertes Betriebsregime

Die Polleranlage in der Bümplizstrasse wird auch künftig gemäss dem heute geltenden Regime betrieben. Demnach befinden sich die Poller jederzeit in der hochgefahrenen Position. Während der Güterumschlagszeit (6.30-10.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr) senkt sich der Poller von selbst, wenn sich ein Fahrzeug nähert. In der übrigen Zeit ist die Durchfahrt für Berechtigte (Anwohner/innen, Gewerbebetreibende, Taxiunternehmen etc.) nur mittels Badge möglich. Die Blaulichtorganisationen können die Poller mittels Funksender oder Schlüsselschalter jederzeit bedienen.

Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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