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24. Januar 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Prämienverbilligung: Zustimmung mit Vorbehalt

Der Gemeinderat hat Vorbehalte bezüglich des geplanten Einbezugs von Konkubinatspaaren mit Kindern bei der Prämienverbilligung. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Kanton festhält, ergeben sich durch die Änderung neue Ungleichbehandlungen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern legt betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) eine Gesetzesänderung in drei Punkten vor. Als erstes wird die Prämienverbilligung für Konkubinatspaare mit Kindern neu regelt. Zum zweiten wird die Prämienverbilligung für junge Erwachsene vereinfacht und als drittes wird die Einhaltung der Versicherungspflicht systematisch erfasst.

Der Gemeinderat begrüsst die Stossrichtung, die darauf abzielt, Privilegierungen von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren zu beseitigen. Angesichts der vorgesehenen Umsetzung, wonach lediglich Konkubinatspaare im gleichen Haushalt mit gemeinsamem Kind als wirtschaftliche Einheit für die Bemessung der Prämienverbilligung betrachtet werden, bringt er aber Vorbehalte an. Gemäss Gemeinderat ergeben sich daraus neue Ungleichbehandlungen. Konkubinatspaare mit gemeinsamem Kind, die je einen eigenen Haushalt führen, werden weiterhin nicht als Einheit behandelt; gleich wie Paare ohne gemeinsame Kinder.

Kreis der Anspruchsberechtigten wird eingeschränkt

Aufgrund der neuen Regelung werden gemäss Schätzung des Kantons rund 5200 Kinder und junge Erwachsene sowie rund 3300 Mütter ihren Prämienverbilligungsanspruch verlieren. Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit immer für die Ausweitung des Prämienverbilligungsanspruches eingesetzt. Es ist bei der sehr hohen Prämienbelastung im Kanton Bern deshalb aus Sicht des Gemeinderates nicht angezeigt, den Beziehendenkreis einzuschränken. Es ist zu befürchten, dass die Vorlage zu einer Sparübung führt, was der Gemeinderat ablehnt.

Steigender Aufwand für die Gemeinden

Kritisch anzumerken ist zudem, dass der administrative Aufwand für die Umsetzung der Prämienverbilligung im Kanton Bern, welcher schon bisher beträchtlich war, mit den geplanten Änderungen nochmals zunimmt. Dieser Zusatzaufwand entsteht insbesondere bei den Gemeinden.

Zusammenfassend hat der Gemeinderat bezüglich der Neuregelung für die Konkubinatspaare Vorbehalte. Er befürwortet die Gleichbehandlung familiärer Strukturen in vergleichbaren Verhältnissen – unabhängig ihres rechtlichen Status. Den beiden anderen Neuerungen kann er unter der Voraussetzung zustimmen, dass die Lösungen noch substanziell vereinfacht werden und für die Gemeinden kein administrativer Mehraufwand entsteht.

Gemeinderat Stadt Bern

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