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29. Mai 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Projekt familienergänzende Betreuung von Schulkindern

Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) hat ein Projekt für eine Gesamtstrategie «Familienergänzende Betreuung von Kindern im Schulalter» gestartet. Hintergrund sind die geplanten Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen im Bereich Kinderbetreuung. Der Gemeinderat hat für die Umsetzung des Projekts einen Verpflichtungskredit von 250'000 Franken für die Jahre 2018 bis 2020 genehmigt.

Der Kanton Bern wird die Verordnung zur sozialen Integration voraussichtlich dahingehend abändern, dass die Betreuung von Kindern im Schulalter in den Tagis ab dem Jahr 2020 nicht mehr über die Sozialhilfegesetzgebung subventioniert werden kann. Tagis würden ab 2020 über die Finanzierung der Tagesschulen abgegolten werden. Weiter will der Regierungsrat des Kantons Bern im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit der Kanton Gemeinden, die während der Ferienzeit freiwillige Betreuungsangebote für Schulkinder anbieten, künftig finanziell unterstützen kann. Diese Änderungen der gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene haben Auswirkungen auf die aktuell in der Stadt Bern bestehenden Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Schulalter.

Weiterentwicklung der städtischen Angebote

Zur entsprechenden Überprüfung und Weiterentwicklung der städtischen Angebote hat die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) ein Projekt für eine Gesamtstrategie «Familienergänzende Betreuung von Kindern im Schulalter» gestartet. Vorsitzende des Steuerungsausschusses ist BSS-Direktorin Franziska Teuscher. Als externer Projektleiter wurde Stefan von Gunten (Blue Bubble GmbH) eingesetzt. Projektziele sind insbesondere die Sicherstellung von bedarfsgerechten, flächendeckenden Betreuungsangeboten sowie die Erarbeitung eines Konzepts für die organisatorische, rechtliche, personelle und infrastrukturelle Zusammenführung der Tagis und Tagesschulen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt ab Sommer 2020.

Verpflichtungskredit über 250'000 Franken

Der Gemeinderat hat für die Umsetzung des Projekts einen Verpflichtungskredit von  250 000 Franken für die Jahre 2018 bis 2020 genehmigt und die entsprechenden Mittel in der Finanzplanung eingestellt.

Gemeinderat der Stadt Bern

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