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10. Dezember 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Richtplan für sichere und attraktive Fusswege genehmigt

Der neue Richtplan Fussverkehr hat zum Ziel, die Stadt Bern für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiv zu gestalten und ihnen lückenlose und sichere Wege zur Verfügung zu stellen. Der Kanton hat den städtischen Richtplan genehmigt.

Bern ist eine Stadt der kurzen Wege. Entsprechend attraktiv ist es, sich hier zu Fuss fortzubewegen. Damit Bern eine fussgängerfreundliche Stadt bleibt und das Angebot in diesem Bereich noch verbessern kann, wurde der Richtplan Fussverkehr überarbeitet und vom Gemeinderat zuhanden der kantonalen Prüfung verabschiedet. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat den städtischen Richtplan nun genehmigt. Er tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Über 100 konkrete Massnahmen

Der Fussverkehr bildet zusammen mit dem Veloverkehr und dem öffentlichen Verkehr die Grundpfeiler einer stadtverträglichen Mobilität. Der letzte Richtplan Fussverkehr stammte aus dem Jahr 1999. Der neue Richtplan ist stärker darauf ausgerichtet, dass auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen von einem lückenlosen und sicheren Fusswegnetz profitieren können. Er enthält über 100 konkrete Massnahmen und deren Priorisierung. Das Umsetzungsprogramm wird dem Stadtrat alle zwei Jahre vorgelegt. Mit den Massnahmen sollen Wegnetzlücken geschlossen werden, die Qualität des Wegnetzes gesteigert und die Sicherheit auf den Fusswegen deutlich erhöht werden. Ein besonderes Augenmerk gilt hier dem Nebeneinander von Fussgängern und Velofahrenden. Im Richtplan ist als Ziel festgehalten, dass Fuss- und Veloverkehr grundsätzlich baulich zu trennen sind.

Mit der Genehmigung durch den Kanton, verfügt der Gemeinderat nun wieder über ein zeitgemässes Planungsinstrument, um die Stadt Bern für Fussgängerinnen und Fussgänger noch attraktiver und sicherer zu gestalten. Der Richtplan wurde vorgängig in eine öffentliche Mitwirkung geschickt, die rege genutzt wurde.

Gemeinderat der Stadt Bern

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