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19. Juni 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Sauberkeits-Charta statt Sauberkeitsrappen

Die Direktion TVS und die Innenstadtorganisation BERNcity haben beschlossen, gemeinsam eine verpflichtende Charta zu erarbeiten, welche die Reduktion von Abfall im öffentlichen Raum zum Ziel hat. Diese Vereinbarung soll bis Ende Jahr vorliegen, die Einführung des Sauberkeitsrappens wird darum vorerst nicht vo-rangetrieben.

Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) und die Innenstadtorganisation BERNcity wollen gemeinsam einen Weg finden, um die Menge des Abfalls im öffentlichen Raum zu verkleinern. In einer noch zu erarbeitenden Sauberkeits-Charta möchten die Partner Massnahmen festlegen, mit denen Abfälle verringert oder ganz vermieden werden können. Im Gegenzug wird vorerst auf weiterführende Arbeiten zur Einführung des Sauberkeitsrappens verzichtet. Die Direktion TVS hat den Gemeinderat heute über dieses Vorgehen informiert und wird nun Verhandlungen mit BERNcity aufnehmen. Bis Ende des laufenden Jahres soll die Sauberkeits-Charta vorliegen und anschliessend dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Gleiches Ziel, aber ein neues Vorgehen

«Die Sauberkeits-Charta hat das gleiche Ziel wie der Sauberkeitsrappen: Der Abfall im öffentlichen Raum soll verringert werden», sagte die zuständige Gemeinderätin Ursula Wyss heute vor den Medien. Dieses Ziel soll allerdings vorerst nicht über eine neue Gebühr erreicht werden, sondern über die gemeinsam erarbeiteten Massnahmen in der Sauberkeits-Charta. «Ich freue mich sehr, dass BERNcity mit dieser Idee an uns herangetreten ist», sagt Ursula Wyss. Diese Haltung entspreche voll und ganz der ursprünglichen Idee des Sauberkeitsrappens: Mit eigenverantwortlichem Handeln soll die Abfallmenge reduziert werden und damit auch die Kosten für die Entsorgung. Auch Sven Gubler, Direktor von BERNcity, ist zuversichtlich, dass der gemeinsame Weg funktionieren kann: «Wir freuen uns über die Bereitschaft der Stadt Bern, gemeinsam eine auf Freiwilligkeit basierende Branchenlösung zu erarbeiten. Wir setzen heute schon stark auf freiwillige Massnahmen zur Vermeidung von Littering und Abfall und sind der Meinung, dass wir gemeinsam mit der Stadt eine effiziente und praktikable Lösung finden können.»

Für die in den kommenden Monaten zu erarbeitende Sauberkeits-Charta haben sich die Direktion TVS und BERNcity auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Die Charta soll im verpflichtenden Teil auf den Perimeter der Berner Innenstadt beschränkt sein, auf freiwilliger Basis aber auch weiteren Akteuren offenstehen.
  • Die Charta muss klare und messbare Ziele enthalten für Massnahmen, mit denen Abfälle vermieden und/oder die städtischen Entsorgungsarbeiten erleichtert werden.
  • Dazu soll ein wirksames Controlling-System erarbeitet werden.
  • Sollte sich die Lösung mit der Charta nicht bewähren oder gar nicht zustande kommen, würde die Stadt auf das Modell des Sauberkeitsrappens zurückgreifen und dessen Einführung wieder vorantreiben.

Breite Vernehmlassung

Eine erste Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung zum Sauberkeitsrappen hat gezeigt, dass die Vorlage von der Mehrheit der politischen Parteien und zwei nationalen Umweltorganisationen begrüsst wird. Breite Ablehnung geäussert haben hingegen lokale und nationale Branchenverbände sowie zahlreiche Einzelbetriebe. Vor diesem Hintergrund geht die federführende Direktion TVS im Sinne eines Zwischenfazits zwar davon aus, dass der Sauberkeitsrappen wohl im Stadtrat eine Mehrheit finden dürfte. Gleichzeitig nimmt sie jedoch die Ablehnung der betroffenen Betriebe sowie die in der Vernehmlassung häufig geäusserte Bereitschaft für freiwillige Massnahmen ernst. Sie erachtet deshalb den nun eingeschlagenen Weg als Chance für eine breit getragene Lösung mit grossem Wirkungspotential.

Der Sauberkeitsrappen

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum kostet die Stadt Bern jährlich rund elf Millionen Franken. Zu diesen Abfällen gehören zum einen korrekt in öffentlichen Kübeln entsorgter Kehricht, zum anderen Abfälle, die achtlos und illegal auf Strassen, Plätzen oder in Parks weggeworfen werden (Littering). 2014 hat der Stadtrat den Gemeinderat beauftragt, ein entsprechendes Gebührenmodell mit Lenkungswirkung vorzulegen: Die Direktion Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) erarbeitete daraufhin das Modell des Sauberkeitsrappens. Es sollten damit jene in die Pflicht genommen werden, welche zwar nicht direkt den Abfall zurücklassen, jedoch dazu beitragen, dass Abfall im öffentlichen Raum anfällt. Diese «Sekundärverursacher» sind beispielsweise Take-away-Betriebe, Kioske oder Lebensmittelgeschäfte, aber auch Herausgeber von Gratiszeitungen oder Organisatoren von Verteilaktionen. Ein zentraler Aspekt des Sauberkeitsrappens ist die Lenkungswirkung: Wer dank individueller Massnahmen weniger Abfall verursacht, profitiert von einer Gebührenreduktion. Es ist möglich, durch eine Kombination mehrerer Massnahmen eine vollständige Gebührenbefreiung zu erreichen. Die Stadt Bern nimmt bei ihrem Einsatz für die Einführung einer lokalen Verursachergebühr schweizweit eine Vorreiterrolle ein.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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