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6. Mai 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Aufenthalt mit Stipendium in La Boca / Buenos Aires, Argentinien

Stadt Bern schreibt Stipendium für Kulturschaffende aus

Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Bern angehört, führt seit Januar 2014 eine Künstlerresidenz in La Boca / Buenos Aires. Die Stadt Bern ermöglicht es einer Künstlerin oder einem Künstler im Jahr 2016, sechs Monate in Argentinien zu verbringen. Interessierte können sich bis zum 11. August 2015 bewerben.

Die Künstlerresidenz befindet sich im Stadtteil La Boca in den oberen Geschossen eines Stadthauses von 1910. Für die Zeit vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 kann eine Person aus der Stadt Bern die Räumlichkeiten mitbenützen. Die Stipendiatin oder der Stipendiat aus Bern teilt die Residenz mit je einer oder einem Kulturschaffenden aus Chur und La Chaux-de-Fonds und lebt gemeinsam mit ihnen in einer Wohngemeinschaft. Das Angebot richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten aus der Stadt Bern oder mit genügendem Bern-Bezug, wobei beachtet werden muss, dass in den Räumen keine verstärkte Musik gespielt werden kann. Die SKK stellt den Kulturschaffenden die Räume kostenlos zur Verfügung und leistet ausserdem einen Lebenskostenbeitrag von 2'000 Franken. Zusammen mit dem Stipendium von  6'000 Franken der Stadt Bern stehen insgesamt 8'000 Franken zur Verfügung.

Formalitäten
Die Regelung der Einreise- und Aufenthaltsformalitäten, Versicherungen, medizinische Vorsorge etc. und die Organisation der notwendigen Arbeitsgeräte und -materialien ist Sache der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Die Bewerbungen (Umfang: 2 bis 6 Seiten A4) müssen in 5-facher Ausführung bis am 11. August 2015 bei der Abteilung Kulturelles, Postfach 551, 3000 Bern 8, vorliegen (Vermerk: «Aufenthalt Buenos Aires»). Die Eingaben werden von einer Jury, bis Mitte September geprüft.

Die Bewerbung enthält:

  • Einen kurzen Lebenslauf mit Dokumentationen zur bisherigen Tätigkeit.
  • Eine Projektbeschreibung (wozu der Aufenthalt in Buenos Aires dienen soll).
  • Die Zusicherung, dass die Restfinanzierung des Aufenthaltes übernommen werden kann.
  • Die Zusicherung, dass bei Entsprechung des Gesuches die Räume in der angegebenen Zeit auch benützt werden.
  • Die Zusicherung, einen Kurzbericht über den Aufenthalt im Ausland abzuliefern.
  • Die Erklärung, ob sich in letzter Zeit Gelegenheit geboten hat, ein anderes öffentliches Atelier zu benützen oder ob entsprechende Gesuche hängig sind.

Für eine Bewerbung ist das Informationsblatt der SKK zu Buenos Aires zu beachten: https://www.bern.ch/stadtverwaltung/prd/kultur/kulturaustausch

Präsidialdirektion

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