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22. Dezember 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Stadtrat befindet über Teilrevision des Schulreglements

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Schulreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Teilrevision umfasst in erster Linie terminologische Anpassungen, die aufgrund der Änderungen des kantonalen Volksschulrechts im Sonderschulbereich nötig sind.

Mit der Revision des kantonalen Volksschulgesetzes per 1. Januar 2022 ist die Sonderschulbildung ein Teil der Volksschule geworden. Neu ist dafür die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) und nicht mehr die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zuständig. Nebst dieser Integration der Sonderschule in die Volksschule verwendet der Kanton neue Begrifflichkeiten. Die bisherige Volksschulbildung heisst neu «Regelschulangebot» und für die Sonderschulbildung wird der Begriff «besonderes Volksschulangebot» verwendet.

Besonderes Volksschulangebot

Das besondere Volksschulangebot umfasst den Sonderschulunterricht, die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen, den Unterricht mit besonderer Betreuung, die Schüler*innentransporte sowie den schulärztlichen und den schulzahnärztlichen Dienst. Zu den besonderen Volksschulen zählen die Berner Sprachheilschule (SHS, Name bleibt bestehen), die Heilpädagogische Schule (HPS, neu: Besondere Volksschule Bern) und die Heilpädagogischen Sonderklassen (neu: Besondere Volksschulklassen Bern). Im Bereich der Finanzierung und der Organisation wird sich für die Stadt Bern nichts ändern. Die drei Institutionen werden weiterhin über Leistungsverträge, neu jedoch von der BKD und nicht mehr von der GSI, finanziert. Neu sollen auch die besonderen Volksschulen eine schulergänzende Tagesbetreuung anbieten.

Für die integrative Sonderschulbildung sind neu die Regelschulen zuständig. Die Schüler*innen werden dabei in die Regelklassen an ihrem Wohnort integriert. Im Regelschulangebot gilt weiterhin der Grundsatz, dass Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll. Dafür stehen besondere Massnahmen zur Verfügung, die seit der kantonalen Revision «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» genannt werden.

Neuer Artikel Lehrer*innenanstellung

Die besonderen Volksschulen der Stadt Bern haben sich bereits heute an der Lehreranstellungsgesetzgebung des Kantons orientiert. Im Rahmen der Teilrevision des Schulreglements soll aber ein neuer Artikel festhalten, dass die Lehrpersonen der Sprachheilschule Bern, der Besonderen Volksschule Bern und der Besonderen Volksschulklassen Bern nach den Vorgaben der kantonalen Lehreranstellungsgesetzgebung (LAG) angestellt werden.

Nächste Schritte

Der Gemeinderat hat die Revision des Schulreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Das revidierte Schulreglement soll auf das neue Schuljahr per 1. August 2023 in Kraft treten.

Dokumente

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 127.2 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

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