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18. November 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Start der Mitwirkung zum Richtplan ESP Ausserholligen

Der Gemeinderat hat den revidierten Richtplan Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Im kantonalen Entwicklungsschwerpunkt soll ein dicht genutztes, attraktives und vielfältiges Zentrum entstehen. Mit der Revision wird der Richtplan aus dem Jahr 1994 an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 19. November 2020 bis zum 15. Januar 2021.

Der bestehende Richtplan für den Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen stammt aus dem Jahr 1994. Wesentliche Teile davon, wie etwa der Europaplatz, das Haus der Religionen oder das Bildungszentrum Pflege, sind mittlerweile umgesetzt. In den vergangenen 25 Jahren haben sich Arbeitswelt und Nutzungsbedürfnisse stark verändert. Zudem ist die Nachfrage nach Wohnraum stark gestiegen. Aus diesen Gründen hat die Stadt Bern den Richtplan in den letzten Jahren überarbeitet. Von Beginn an hat sie dabei einen breiten Kreis an Akteurs- und Interessengruppen einbezogen. Nun hat der Gemeinderat den revidierten Richtplan zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Details werden in laufenden oder nachfolgenden grundeigentümerverbindlichen Planungen geregelt.

Rahmenbedingungen für ein lebendiges Zentrum schaffen

Der Richtplan verfolgt die Vision, den Entwicklungsschwerpunkt zu einem Dreh- und Angelpunkt für Dienstleistungen, Gewerbe, Wohnen, Bildung, Sport, Erholung und Kultur zu entwickeln. Die Menschen sollen nicht nur im Gebiet arbeiten und wohnen, sondern auch ihre Freizeit verbringen und die vielfältigen und vernetzten Frei- und Grünräume nutzen. Wachstum und Verdichtung sollen eine höhere Lebensqualität ermöglichen – auch dank attraktiven Fuss- und Velowegen, einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr sowie innovativen Mobilitätslösungen.

«Ein Gewinn für Ausserholligen, angrenzende Quartiere und ganze Stadt»

«Der Richtplan bringt einen Gewinn für Ausserholligen, für die angrenzenden Quartiere und die gesamte Stadt», ist Stadtpräsident Alec von Graffenried überzeugt. «So können wir mit der Transformation des Raums unter dem Autobahnviadukt neue öffentliche, nutzbare Räume sowie durchgehende, attraktive Verbindungswege schaffen. Wir wollen den Entwicklungsschwerpunkt zu einem vielfältigen Ort mit kantonaler Ausstrahlung entwickeln, der Menschen zusammenbringt und darüber hinaus einen gewichtigen Beitrag zu unseren energie-, klima- und umweltpolitischen Zielen leistet.»

Koordination mit laufenden Planungen

Der behördenverbindliche Richtplan steuert und koordiniert die räumliche Entwicklung des Entwicklungsschwerpunktes Ausserholligen sowie die anstehenden Projekte und Planungen. Er ist auf die laufenden Arealentwicklungen Weyermannshaus West, Ausserholligen VI (ewb/BLS-Areal) und Weyermannshaus Ost (Campus Bern BFH), aber auch auf die Infrastrukturvorhaben von Bund, Kanton und Stadt abgestimmt. Nach der öffentlichen Mitwirkung wird der Richtplan dem Kanton Bern zur Vorprüfung und anschliessend zur Genehmigung vorgelegt. Er tritt voraussichtlich Ende 2021 in Kraft. Weil er in der Kompetenz des Gemeinderates liegt, muss er dem Stadtrat und der Stimmbevölkerung nicht unterbreitet werden.

Weitere Infos:  www.bern.ch/ausserholligen 

Öffentliche Mitwirkung Richtplan Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen

Die öffentliche Mitwirkung zum Richtplan ESP Ausserholligen dauert vom 19. November 2020 bis zum 15. Januar 2021. Die dazugehörenden Unterlagen stehen unter www.bern.ch/mitwirkungen zur Verfügung. Sie können zudem während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden. Hinweis: Bitte Betriebsferien der Auflagestellen beachten.

Gemeinderat der Stadt Bern

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