Start Mitwirkung: Revision der Zonen für öffentliche Nutzungen
Der Gemeinderat hat die Revision der Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN-Revision) zur öffentlichen Mitwirkung beschlossen. Diese dauert vom 11. November 2025 bis zum 16. Februar 2026. Die Revision gleicht die ZöN an die Erfordernisse des kantonalen Baugesetzes an, womit bei Bauvorhaben in den meisten ZöN-Arealen separate Planänderungsverfahren wegfallen. Sie sichert zudem die bestehenden Frei- und Grünräume und schafft Potenzial für eine qualitätsvolle Innenverdichtung.
Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sichern Flächen für öffentliche Infrastrukturen wie Schulen, Frei- und Grünräume, Sportanlagen, aber auch Spitäler, Kirchen, Friedhöfe und Entsorgungs- oder Energieanlagen. In der Stadt Bern gibt es 191 solcher ZöN-Areale. Im Rahmen der Revision der ZöN wird für die einzelnen Zonen neu die Zweckbestimmung (Art der zulässigen Nutzung) festgehalten. Zudem werden für alle ZöN Bestimmungen zu den Grundzügen der Überbauung – insbesondere Nutzungsmass und Höhenvorgaben – und der Gestaltung festgehalten.
Revision schafft Rechtssicherheit
Die ZöN der Stadt Bern enthielten bisher keine Zweckbestimmungen. Damit entsprach die städtische Regelung schon länger nicht mehr dem Grundsatz der kantonalen Gesetzgebung und wurde zuletzt gerichtlich nicht mehr akzeptiert. Aufgrund dessen muss die Stadt Bern derzeit für fast alle Bauvorhaben in ZöN vorgängig die Planungsgrundlagen anpassen. Solche Einzelverfahren sind aufwändig und verzögern die betroffenen Bauvorhaben meist um mehrere Jahre. Mit der Revision der ZöN und ihrer Systematik schafft die Stadt Bern eine rechtskonforme Regelung, womit in den meisten Arealen in Zukunft Planerlassverfahren und somit auch die Kosten dafür entfallen. Dadurch lassen sich Bauvorhaben schneller realisieren. Gleichzeitig erhalten Grundeigentümerschaften und Nachbarschaften mit der Revision die nötige Rechtssicherheit, die für die Entwicklung bestehender ZöN unerlässlich ist.
Punktuell Entwicklung ermöglichen
Die Stadt Bern will im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen auch die öffentliche Infrastruktur möglichst in den bestehenden ZöN-Flächen entwickeln. Die Revision sichert städtebaulich verträgliche Entwicklungsmöglichkeiten und schafft in einigen Fällen Reserven für die Zukunft. Das heisst zum Beispiel, dass bestehende Schul- und Sportanlagen an die veränderten Bedürfnisse angepasst werden können. Die Revision sichert gleichzeitig die bestehenden Frei- und Grünräume. Unter der Voraussetzung, dass die städtebauliche Verträglichkeit in einem qualitätssichernden Verfahren nachgewiesen ist, darf die vorgeschriebene Maximalhöhe um bis zu einem Drittel überschritten werden.
Für viele Zonen hingegen ändert die Revision mit ihrer neuen Systematik wenig: Entweder sind die Ausbaupotenziale bereits ausgeschöpft oder eine stärkere Nutzung kommt nicht infrage, weil andere raumplanerische Interessen wie etwa der Schutz des Grünraums oder des Ortsbildes Vorrang haben. Nicht Teil der Revision ist die mittel- bis langfristige Bereitstellung zusätzlicher Standorte für die öffentliche Infrastruktur.
Qualitäten sichern
Die Revision der ZöN sichert städtebauliche Qualitäten und fördert die klimaoptimierte und ökologische Gestaltung bei der Weiterentwicklung öffentlicher Bauten und Anlagen: so etwa mit dem Schutz von Grün- und Freiräumen und der Förderung der Biodiversität. Mindestanteile an Grünflächen und Beschränkungen der ober- und unterirdischen Versiegelung leisten einen Beitrag zur Schwammstadt: Kann das Regenwasser versickern und verdunsten, trägt dies dazu bei, die Auswirkungen von Hitzetagen, Tropennächten oder Starkregen zu reduzieren.
Ortsspezifisch vorgeschriebene qualitätssichernde Verfahren gewährleisten die Eingliederung in das Stadtbild und/oder den sorgfältigen Umgang mit inventarisierten Schutzobjekten; der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur erfolgt damit in Einklang mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz.
Delegation an den Stadtrat
Da die ZöN-Zweckbestimmungen sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung neu im Anhang der Bauordnung festgelegt werden, wäre inskünftig für jede Änderung der entsprechenden ZöN-Bestimmungen eine Volksabstimmung erforderlich. Das ist im Sinne einer effizienten Erfüllung öffentlicher Aufgaben weder zielführend noch angemessen. Daher sieht die Revisionsvorlage vor, dass neu der Stadtrat Änderungen der ortsspezifischen Bestimmungen von ZöN im Anhang der Bauordnung beschliessen können, jedoch immer unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.
Breite Mitwirkung auch mit digitaler Plattform
Der Gemeinderat hat die Revision der Zonen für öffentliche Nutzungen nun zur öffentlichen Mitwirkung beschlossen. Diese dauert vom 11. November 2025 bis zum 16. Februar 2026. Um die Mitwirkung in dieser wichtigen und umfangreichen ZöN-Revision zu erleichtern, hat der Gemeinderat unter www.bern.ch/zoen-revision eine digitale Mitwirkungsplattform eingerichtet. Auf der Website finden sich vertiefte Informationen zur Vorlage, sowie die Möglichkeit, sich für Sprechstunden beim Stadtplanungsamt anzumelden. Am 20. November 2025 findet ein öffentlicher Informationsanlass zur ZöN-Revision statt (siehe Infobox). Weiter wird die Vorlage bei allen Quartierorganisationen vorgestellt.
Öffentlicher Informationsanlass zur ZöN-Revision
Zeit: Donnerstag, 20. November 2025, 18.00–20.00 Uhr
Ort: gibb Berufsfachschule Bern, Schulhaus Campus BMS, Aula im 1. Stock (Raum BM 130), Lorrainestrasse 5a, 3013 Bern
Öffentliche Mitwirkung ab 11. November 2025
Die öffentliche Mitwirkung zur Revision der Zonen für öffentliche Nutzungen dauert vom 11. November 2025 bis zum 16. Februar 2026. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der «BauStelle», Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Die Mitwirkungseingabe kann digital unter www.bern.ch/zoen-revision erfolgen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Betriebsferien der Auflagestellen während der Feiertage.
Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch.
Dokumente
| Titel |
|---|
| Stadtratsvortrag Mitwirkung Zonen für öffentliche Nutzung (ZÖN) (PDF, 133.8 KB) |
