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22. September 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Stellvertretung im Stadtrat: Vorlage geht in Vernehmlassung

Mitglieder des Stadtrats sollen sich bei längerfristiger Verhinderung vertreten lassen können. Dies hat der Stadtrat im letzten Jahr beschlossen. Der Gemeinderat hat nun eine entsprechende Vorlage zur Vernehmlassung bei den politischen Parteien verabschiedet. Ziel ist es, die Vereinbarkeit des Stadtratsmandats mit Familie und Beruf zu verbessern.

Am 19. Mai 2022 hat der Stadtrat zwei Motionen erheblich erklärt, die eine Stellvertretungsregelung für den Stadtrat fordern. Stadtratsmitglieder sollen sich künftig bei längerfristigen Abwesenheiten, beispielsweise wegen Elternschaft, längerer Krankheit, Weiterbildung oder aus beruflichen Gründen, im Stadtrat vertreten lassen können. Ziel ist es, mit einer Stellvertretungsmöglichkeit, die Vereinbarkeit des Stadtratsmandats mit Familie und Beruf zu verbessern, die Fluktuationsrate im Stadtrat zu senken und eine aktive Nachwuchsförderung zu betreiben.

Gleiches Verfahren wie beim Nachrücken

Um die Forderungen der beiden Motionen umzusetzen, hat der Gemeinderat eine Vorlage für eine Anpassung der Gemeindeordnung und des Reglements über die politischen Rechte erarbeitet. Stadtratsmitglieder sollen sich bei längerfristiger Verhinderung vertreten lassen können. Auf eine Beschränkung der möglichen Gründe für eine Stellvertretung (z.B. Mutterschaft, Krankheit, etc.) wurde verzichtet. Stellvertretungen dauern mindestens drei und höchstens sechs Monate. Pro Legislatur soll sich ein Stadtratsmitglied während maximal zwölf Monaten vertreten lassen können.

Die Bestimmung der Vertretung erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie beim Nachrücken bei einem Rücktritt. Als Stellvertretung kommen somit nur Personen in Frage, welche bei den letzten Wahlen angetreten sind, aber die Wahl verpasst haben. Durch das Abstellen auf die erreichten Stimmenzahlen bei den letzten Wahlen wird sichergestellt, dass der Wille der Wähler*innen respektiert wird. Stellvertretende Stadtratsmitglieder können nicht Mitglied des Büros oder einer Kommission des Stadtrats werden. Die Dauer der Stellvertretung soll sowohl dem vertretenden als auch dem vertretenen Mitglied an die Amtsdauer angerechnet werden.

Stimmberechtigte entscheiden

Der Gemeinderat hat die Vorlage zuhanden der politischen Parteien und Fraktionen in der Stadt Bern in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 17. November 2023. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens wird die finalisierte Vorlage vom Gemeinderat verabschiedet und dem Stadtrat unterbreitet. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten. Ziel ist es, die Stellvertretungsmöglichkeit auf Beginn der neuen Legislatur, also per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat heruntergeladen werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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