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22. Februar 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Stellvertretungsregelung im Stadtrat: Vorlage verabschiedet

Die Mitglieder des Stadtrats sollen sich künftig bei längerfristiger Verhinderung vertreten lassen können. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Stadtrats und der Stimmbevölkerung verabschiedet. Ziel der Neuregelung ist es, die Vereinbarkeit eines Parlamentsmandats mit Familie und Beruf zu verbessern. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Herbst 2024 statt.

Die Mitglieder des Stadtrats sollen sich künftig bei längerer Verhinderung vertreten lassen können, beispielsweise infolge Mutterschaft, Krankheit oder Auslandsemester. Bisher besteht diese Möglichkeit nicht. Die Vorlage, die der Gemeinderat verabschiedet hat, sieht Stellvertretungen von mindestens drei und höchstens sechs Monaten vor. Der Grund der Verhinderung muss nicht angegeben werden.

Zur Bestimmung der stellvertretenden Person gelten die gleichen Regeln wie beim Nachrücken.  Das heisst, als Stellvertretung kommen Personen in Frage, die bei den letzten Wahlen angetreten sind, aber für ein Mandat nicht genügend Stimmen erhalten haben. Stellvertretende Personen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Ratsmitglieder, dürfen aber nicht in Kommissionen Einsitz nehmen.

Auftrag des Stadtrats wird umgesetzt

Die Einführung einer Regelung zur Stellvertretung entspricht einem Bedürfnis des Stadtrats. Im Jahr 2022 erklärte er zwei entsprechende Motionen erheblich und beauftragte somit den Gemeinderat mit der Erarbeitung einer Vorlage. Die Regelung soll dazu beitragen, die Präsenz an den Stadtratssitzungen zu erhöhen und die Zahl der Austritte während einer Amtsperiode zu senken. In der Schweiz kennen bereits mehrere Kantone und Gemeinden eine Stellvertretungsregelung für ihre Parlamente oder wollen eine solche einführen. So stimmen etwa die Stimmberechtigten der Stadt Biel im März über eine entsprechende Vorlage ab.

Volksabstimmung voraussichtlich im Herbst

Zur Einführung der Stellvertretungsreglung sind Anpassungen in der Gemeindeordnung der Stadt Bern und im städtischen Reglement über die politischen Rechte notwendig. Es werden also zunächst der Stadtrat und dann die Stimmbevölkerung der Stadt Bern über die Vorlage befinden. Gemäss aktueller Planung soll die Volksabstimmung im Herbst 2024 stattfinden. Wird die Vorlage angenommen, soll die neue Regelung per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Dokumente

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 172.5 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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