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16. Mai 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Teilrevision der Bauordnung geht in die Mitwirkung

In der Altstadt sollen Wohnungen in jenen Gebäudeteilen, die dem Wohnen vorbehalten sind, künftig nicht mehr regelmässig für kurze Dauer an nicht Niedergelassene vermietet werden können. Zudem sollen in der ganzen Stadt Zwischennutzungen erleichtert werden. Der Gemeinderat hat diese und zwei weitere Änderungen der Bauordnung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.

Der Gemeinderat hat im Rahmen eines Revisionspakets für die Bauordnung der Stadt Bern vier Rechtsetzungsvorhaben zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Sämtliche Vorlagen gehen ganz oder teilweise auf Vorstösse aus dem Stadtrat zurück. Inhaltlich geht es um die Erleichterung von Zwischennutzungen, den Schutz von Wohnraum gegen dessen Umwandlung in Zweitwohnungen in der Altstadt, die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt und die Umsetzung des Richtplans Energie.

Zweitwohnungen in der Altstadt

In der Unteren und Oberen Altstadt soll es in den Gebäudeteilen, die nach der Bauordnung für das Wohnen reserviert sind, in Zukunft nicht mehr zulässig sein, Wohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln und regelmässig für kurze Dauer an nicht Niedergelassene zu vermieten. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Wohnraum in der Stadt Bern primär der ständig anwesenden Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen soll. Handlungsbedarf besteht dabei in erster Linie in der Altstadt, wo in den letzten Jahren vermehrt Angebote für temporäre Wohnformen feststellbar sind. Daher fokussiert die Änderung der Bauordnung auf die Wohnnutzung in der Altstadt.

Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse

Die Untere Altstadt soll ein lebendiger Ort für deren Bewohnerinnen und Bewohner sowie für die Kundinnen und Kunden der Spezialgeschäfte, der Gastronomie und der Kultur- und Dienstleistungsbetriebe bleiben. Das setzt eine Nutzungsvielfalt ohne Dominanz einzelner Branchen und eine einladende Gestaltung der Schaufenster und Aussenräume voraus. Das entspricht auch dem Anliegen einer vom Stadtrat überwiesenen Motion. Zu diesem Zweck schlägt der Gemeinderat eine Regelung vor, wonach in den an die Laube angrenzenden Räumen in Zukunft nur noch Detailhandelsgeschäfte, Gast- und Kleingewerbebetriebe sowie kulturelle Nutzungen und quartierbezogene Dienstleistungsbetriebe zulässig sein sollen. Zudem sieht der Gemeinderat für die ganze Altstadt Vorschriften zur Gestaltung der Fassaden in den Lauben vor.

Zwischennutzungen erleichtern

Mit einer dritten Vorlage will der Gemeinderat Zwischennutzungen zur Belebung brachliegender Areale, leerstehender Gebäude und ungenutzter Strassenräume erleichtern. Zwischennutzungen, die dem übergeordneten Recht entsprechen und nicht länger als fünf Jahre dauern, sollen neu überall – unabhängig von der Art der Nutzungszone – zulässig werden. Auch dazu liegt eine Motion aus dem Stadtrat vor.

Umsetzung des Energierichtplans

Schliesslich sieht der Gemeinderat eine Ergänzung der Bauordnung zur Umsetzung des Energierichtplans vor. Er schlägt für das ganze Stadtgebiet gegenüber der kantonalen Vorgabe leicht strengere Anforderungen an Wohn- und Verwaltungsgebäude vor. Weiter wird eine Regelung aufgestellt für den Fall, dass in einer Überbauungsordnung oder in einer Zone mit Planungspflicht ein bestimmter Energieträger oder der Anschluss ans Fernwärmenetz bzw. an ein gemeinsames Heiz- oder Heizkraftwerk vorgeschrieben wird.

Die Bevölkerung hat Gelegenheit, bis zum 15. Juni 2018 schriftliche Anregungen oder Einwendungen gegen die vier Vorlagen einzureichen. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist unter www.bern.ch/mitwirkungen heruntergeladen oder während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden. 

Gemeinderat der Stadt Bern

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